Beschlussvorlage - 06-2013-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gotthun beschließt uneingeschränkt die Entlastung des Bürgermeisters von der Haushaltshaltführung des Haushaltsjahres 2011.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Gemeindevertretung die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.  Der Beschluss über die Jahresrechnung ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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