Beschlussvorlage - 06-2012-014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gotthun beschließt die Jahresrechnung 2011 einschließlich der Haushaltsüberschreitungen.

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Gemeindevertretung die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.  Der Beschluss über die Jahresrechnung ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 7 Werktage die öffentliche Auslegung der Jahresrechnung erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

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Sachverhalt

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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