Beschlussvorlage - 25-2013-010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die in der Anlage befindliche,

vier Bürgerinnen und zwei Bürger nennende Vorschlagsliste der Stadt Röbel/Müritz für die Schöffenwahl 2013.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend der Verwaltungsvorschrift „Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen Amtszeit 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018“ des Justiz-

ministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 19. April 2012 (Amtsbl. M-V

S. 399) ist von den Gemeinden und so auch von der Stadt Röbel/Müritz bis zum 1. Mai 2013

jeweils eine Vorschlagsliste für Schöffen nach § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz

(GVG) aufzustellen.

Mit Schreiben vom 20. August 2012 hat der Präsident des Landgerichts Neubrandenburg

gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 GVG u.a. bestimmt, dass von der Stadt Röbel/Müritz (mindestens)

fünf Personen für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen sind.

Nach § 36 Abs. 2 GVG

- soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und

  sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

- muss die Vorschlagsliste Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der

  Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.

Mit einem im Müritz-Anzeiger Nr. 25/2012 vom 8. Dezember 2012, Nr. 01/2013 vom

12. Januar 2013 und Nr. 03/2013 vom 9. Februar 2013 veröffentlichten Artikel wurden die

Bürgerinnen und Bürger des Amtsbereichs Röbel-Müritz gebeten, sofern sie zur Übernahme

der ehrenamtlichen Tätigkeit eines Schöffen bereit sind, diese Bereitschaft bis zum

15. Februar 2013 dem Ordnungsamt des Amtes Röbel-Müritz mitzuteilen. Gegenüber dem Amt Röbel-Müritz bekundeten Frau Cornelia Altmann, Frau Heike Engel, Frau Meike Hennings, Frau Diana Kleemann, Herr Günter Martin und Herr Roland Setzkorn ihr Interesse an der Übernahme des Ehrenamts eines Schöffen. Frau Cornelia Altmann bewirbt sich jedoch ausschließlich als Schöffe für das Amtsgericht Waren (Müritz).

 

Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG ist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste die Zustimmung

von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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