Beschlussvorlage - 25-2013-010
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Frank Schulze
- Antragsteller:
- Schulze, Frank
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Röbel/Müritz
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.03.2013
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend der Verwaltungsvorschrift Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen Amtszeit 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 des Justiz-
ministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 19. April 2012 (Amtsbl. M-V
S. 399) ist von den Gemeinden und so auch von der Stadt Röbel/Müritz bis zum 1. Mai 2013
jeweils eine Vorschlagsliste für Schöffen nach § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz
(GVG) aufzustellen.
Mit Schreiben vom 20. August 2012 hat der Präsident des Landgerichts Neubrandenburg
gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 GVG u.a. bestimmt, dass von der Stadt Röbel/Müritz (mindestens)
fünf Personen für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen sind.
Nach § 36 Abs. 2 GVG
- soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und
sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
- muss die Vorschlagsliste Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der
Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.
Mit einem im Müritz-Anzeiger Nr. 25/2012 vom 8. Dezember 2012, Nr. 01/2013 vom
12. Januar 2013 und Nr. 03/2013 vom 9. Februar 2013 veröffentlichten Artikel wurden die
Bürgerinnen und Bürger des Amtsbereichs Röbel-Müritz gebeten, sofern sie zur Übernahme
der ehrenamtlichen Tätigkeit eines Schöffen bereit sind, diese Bereitschaft bis zum
15. Februar 2013 dem Ordnungsamt des Amtes Röbel-Müritz mitzuteilen. Gegenüber dem Amt Röbel-Müritz bekundeten Frau Cornelia Altmann, Frau Heike Engel, Frau Meike Hennings, Frau Diana Kleemann, Herr Günter Martin und Herr Roland Setzkorn ihr Interesse an der Übernahme des Ehrenamts eines Schöffen. Frau Cornelia Altmann bewirbt sich jedoch ausschließlich als Schöffe für das Amtsgericht Waren (Müritz).
Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG ist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste die Zustimmung
von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
