Beschlussvorlage - 25-2013-006
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulträgerbeschluss zur Aufhebung der Regionalen Schule Röbel/Müritz zum Ende des Schuljahres 2012/13.
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Meike Hennings
- Antragsteller:
- Hennings, Meike
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Röbel/Müritz
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.03.2013
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Laut § 108 des Schulgesetzes beschließt der Schulträger u.a. über die Aufhebung von Schulen auf der Grundlage eines genehmigten Schulentwicklungsplans.
Mit Schreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vom 28.10.2010 wurde die Änderung der Schulstruktur der Regionalen Schule am Gotthunskamp wie folgt genehmigt:
1. Die Regionale Schule am Gotthunskamp in Röbel wird beginnend mit dem Schuljahr
2010/2011 durch jahrgangsweises Auslaufen aufgehoben. Die endgültige
Aufhebung wird gesondert beschieden.
2. Organisatorisch verbunden mit der Regionalen Schule Röbel erfolgt beginnend mit
den Jahrgangsstufen 5 und 7 im Schuljahr 2010/2011 der Aufbau der Kooperativen
Gesamtschule.
Mit dem Schuljahresende 2012/2013 läuft der letzte eigenständige Bildungsgang (die jetzige 10. Klasse) der Regionalen Schule aus, so dass die logische Konsequenz die Aufhebung dieser Schule ist. Wie unter 1. der zuvor zitierten Genehmigung festgelegt, bedarf die endgültige Aufhebung eines gesonderten Verwaltungsaktes, welcher nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung umgehend bei dem zuständigen Ministerium beantragt wird.
Die Stadtvertretung hat bereits mit Vorlagen-Nr. 25-2010-031 am 28.09.2010 die Übernahme der Schulträgerschaft für die Kooperative Gesamtschule Röbel/Müritz gemäß § 104 Schulgesetz M-V beschlossen, deren Aufbau wurde mit dem oben zitierten Schreiben genehmigt.
