Beschlussvorlage - 25-2013-006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufhebung der Regionalen Schule zum Ende des Schuljahres 2012/2013.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Laut § 108 des Schulgesetzes beschließt der Schulträger u.a. über die Aufhebung von Schulen auf der Grundlage eines genehmigten Schulentwicklungsplans.

Mit Schreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vom 28.10.2010 wurde die Änderung der Schulstruktur der Regionalen Schule am Gotthunskamp wie folgt genehmigt:

„1. Die Regionale Schule am Gotthunskamp in Röbel wird beginnend mit dem Schuljahr    

     2010/2011 durch jahrgangsweises  Auslaufen aufgehoben. Die endgültige

     Aufhebung wird gesondert beschieden.

2. Organisatorisch verbunden mit der Regionalen Schule Röbel erfolgt beginnend mit

     den Jahrgangsstufen 5 und 7 im Schuljahr 2010/2011 der Aufbau der Kooperativen

     Gesamtschule.“

 

Mit dem Schuljahresende 2012/2013 läuft der letzte eigenständige Bildungsgang (die jetzige 10. Klasse) der Regionalen Schule aus, so dass die logische Konsequenz die Aufhebung dieser Schule ist. Wie unter 1. der zuvor zitierten Genehmigung festgelegt, bedarf die endgültige Aufhebung eines gesonderten Verwaltungsaktes, welcher nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung umgehend bei dem zuständigen Ministerium beantragt wird.

Die Stadtvertretung hat bereits mit Vorlagen-Nr. 25-2010-031 am 28.09.2010 die Übernahme der Schulträgerschaft für die Kooperative Gesamtschule Röbel/Müritz gemäß § 104 Schulgesetz M-V beschlossen, deren Aufbau wurde mit dem oben zitierten Schreiben genehmigt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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