Beschlussvorlage - 25-2013-005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.        Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der Städtebauförderung die Durchführung der Erschließungsmaßnahme „Sanierung Mauerstraße“.
Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des Straßenkörpers, die Freiraumgestaltung, die Anlage von Stellplätzen, die Neugestaltung des Durchgangs zum öffentlichen Parkplatz sowie die Erneuerung und Umverlegung stadttechnischer Versorgungsmedien.

2.        Der Gesamtkostenaufwand (Kostenaufschlüsselung ist im Sachverhalt zum Beschlussvorschlag enthalten) für die Baumaßnahme wird einschließlich der Leistungen der MEWA ca. 566,1 T€ betragen.

3.        Finanzierung

3.1              Die Finanzierung der Maßnahme (Aufteilung der Förderung und Kostentragung siehe Sachverhalt zum Beschlussvorschlag) erfolgt über das Städtebauförderungspro-gramm der Stadt Röbel/Müritz. Die MEWA trägt anteilig Kosten am Regenkanal.

3.2              Die Stadt Röbel/Müritz hat gem. Erlass 01/2010 des MVBL einen zusätzlichen Eigenanteil von 15 % an den Städtebauförderungsmitteln -entspricht ca. 73,9 T€- zu tragen. Des Weiteren sind für nicht förderfähige Maßnahmen ca. 31,7 T€ zusätzliche städtische Mittel aufzubringen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Mauerstraße befindet sich in einem äußerst schlechten Bauzustand. Sie hat unterschied-liche Befestigungsarten, zeigt starke Setzungen, erhebliche Schlaglöcher und verkehrstech-nische Mängel. Die Stadt Röbel/Müritz beabsichtigt deshalb im Rahmen des Städtebauför-derungsprogrammes die Mauerstraße zu sanieren bzw. neu zu gestalten. Gleichzeitig erfolgt der Lückenschluss zwischen den bereits sanierten Abschnitten Hohe Straße und Wiesen-straße.

Die am südwestlichen Rand des Straßenraumes vorhandenen Garagen (insges. 16 Stück) werden aus städtebaulichen und stadtgestalterischen Gründen abgerissen.

Bei der Planung der Straße -mit einer Gesamtlänge von ca. 330 m- muss vom allgemeinen

Sanierungsziel, der Gliederung des Straßenraumes in Fahrbahn und Bürgersteige abgewi-chen werden. Auf Grund des teilweise sehr engen Straßenraumes ist die Anordnung des Gehweges nur noch direkt in Kombination mit der Fahrbahn möglich. Der Gehweg wird hier überwiegend mittig (wie schon im Bestand) in die Fahrbahn integriert, so dass die Mischver-kehrsnutzung bestehen bleibt.

 

Durch einen entsprechenden Materialeinsatz sowie durch die Orientierung der Planung an dem historischen Charakter des Straßenraumes in seinen räumlichen Profilen, soll die harmonische Wirkung des Stadtbildes erhalten und vervollständigt werden. Dieses doku-mentiert sich in der Verwendung von rot-buntem Granit-Polygonalpflaster für die Oberfläche der Straße, Granit-Großsteinreihenpflaster für die Entwässerungsrinne, Natursteinborde, Lesesteinpflaster für die Hausvorzonen und Randstreifen sowie Klinkerpflaster für den Geh-weg.

Als Beleuchtung für die Straße kommen LED-Straßenlampen zum Einsatz.

Die neu gestaltete Straße erfüllt die Funktion als Anliegerstraße mit Mischverkehrsnutzung. Der Einbahnstraßenverkehr wird in seiner bisherigen Führung in Richtung Hohe Straße bei-behalten. Im Straßenzug werden an drei Standorten Stellplätze angeordnet.

Die Bauausführung der Maßnahme ist ab Mai/Juni 2013 vorgesehen. Zum Jahresende 2013 ist die Fertigstellung geplant.

 

 

 

– Kosten- und Finanzierungsübersicht –

 

Die geplanten Gesamtkosten in EURO (brutto) der Baumaßnahme Mauerstraße setzen sich wie folgt zusammen:

 

a) Straßenbau

- Bauhauptkosten              396.541,32 €

- Baunebenkosten                86.037,00 €

              Gesamt              482.578,32 €

 

b) RW-Hauptkanal

- Bauhauptkosten              69.917,56 €

- Baunebenkosten              13.600,00 €

              Gesamt              83.517,56 €

 

              Gesamtkosten              566.095,88 €

 

 

 

Die Gesamtfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen:

 

- max. mögl. Städtebauförderungsmittel              566.095,88 €

- abzügl. Überschreitung 15% Anteil der

  Baukosten als Obergrenze der

  Baunebenkosten gem. StBauFR 2011              29.668,17 €

- abzügl. nicht förderfäh. Kosten

  (Unterh.pflege Grün, Schilder)              2.020,03 €

- abzügl. 15 % Eigenanteil Stadt gem.

  Erlass 01/2010 MVBL              73.897,34 €

- abzügl.Beteilig. MEWA (50 % RW-Kanal)              41.758,78 €

 

Verbleibende StBauFM              418.751,56 €

 

davon

Eigenanteil Stadt

- 20 % der StBauFM              83.750,31 €

 

 

Die nicht förderfähigen Kosten die durch die Stadt zu tragen sind, setzen sich wie folgt zusammen:

 

- Überschreitung 15% Anteil der

  Baukosten als Obergrenze der

  Baunebenkosten gem. StBauFR 2011              29.668,17 €

- abzügl. nicht förderfäh. Kosten

  (Unterh.pflege Grün, Schilder)              2.020,03 €

- abzügl. 15 % Eigenanteil Stadt gem.

  Erlass 01/2010 MVBL              73.897,34 €

 

 

              Gesamt              105.585,54 €

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Hhst.

a) 5110278139000

 

 

 

 

 

                             b) 5410078532150

Kosten in € a) 139.583,58

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

                   b) 105.585,54

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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