Beschlussvorlage - 25-2012-036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt uneingeschränkt die Entlastung des Bürgermeisters von der Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2011.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Stadtvertretung über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses. Die Beschlussfassung hat bis zum 31. Dezember des folgenden Haushaltsjahres zu erfolgen. Der Beschluss über die Entlastung ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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