Beschlussvorlage - 25-2012-031
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Wasser- und Bodenverband
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Christine Spät
- Antragsteller:
- Spät, Christine
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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15.11.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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11.12.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Müritz am 13.12.2011 wurde mit Beschluss Nr. VV 03/2011 geregelt, die Grundlage für die Beitragshebung für Deich- und Schöpfwerksunterhaltung (Anlage 1 Veranlagungsregel- zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Müritz vom 26.03.2008, geänd. am 03.06.2010) zum 01.01.2013 wie folgt neu zu fassen:
II. Deichunterhaltung
Für die Unterhaltung der Deiche ist die Grundlage der Beitragshebung die entstandenen Kosten des Vorjahres. Die Beitragshebung ist auf die Flurstücke der bevorteilten Fläche (Fläche im Deichpoldergebiet) des jeweiligen Deiches umzulegen.
III. Schöpfwerksunterhaltung
Für die Unterhaltung und Bedienung der Schöpfwerke ist die Grundlage der Beitragshebung die entstandenen Kosten des Vorjahres. Die Beitragshebung ist auf die Flurstücke der bevorteilten Fläche (Fläche im Schöpfwerkseinzugsgebiet) des jeweiligen Schöpfwerkes umzulegen.
Begründung: Die bisherige Grundlage der Beitragshebung (Deiche: Hebung nach Beschaffenheit des Untergrundes / Schöpfwerke: Hebung nach Durchschnittswerten der letzten drei Jahre) deckt nicht die tatsächlichen Kosten, insbesondere die steigenden Kosten für Energie, Verbrauchsmaterialien u. zunehmende Instandhaltungsleistungen.
Die Stadt Röbel/Müritz ist hiervon für die im Bereich der Einzugsgebiete der Schöpfwerke Wünnow und Weiße Brücke liegenden Flurstücke betroffen. Die Umlagesatzung ist daher zum 01.01. 2013 dahingehend zu ändern, dass die o.g. Neufassung übernommen und der
§ 3 Abs. 5 Punkt 1.-8. sowie Abs. 6 Punkt 1.-2. ersatzlos gelöscht werden. Die Kosten für die Deich- und Schöpfwerkshebung werden ab 2013 jedes Jahr konkret neu berechnet und bis zum Oktober des Vorjahres für das kommende Jahr der Gemeinde zwecks jährlicher Änderung der Abgabenbescheide mitgeteilt.
Mit Schreiben vom 07.11.2012 (Posteingang 12.11.2012) teilte der Geschäftsführer des WBV Müritz dem Amt Röbel-Müritz mit, dass auf der Verbandsversammlung am 29.10.2012 mit Beschluss Nr. VV 02/2012 der Haushaltsplan 2013 mit einem Hebesatz von
7,00 /Beitragseinheit beschlossen wurde.
Der bisherige Beitragssatz von 1992 bis 2012 betrug 6,00 /Beitragseinheit.
Die bisher veranlagten Gebührensätze für die Nutzungsartenbereiche waren daher neu zu kalkulieren und der gesamte Abs. 3 des § 3 ist damit neu zu fassen.
