Beschlussvorlage - 25-2012-033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des

    Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz.

    Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Gebiet für

    das geplante Einkaufszentrum Warener Chaussee-Hafen, für das ein vorhabenbezogener

    Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

    Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie um-

    grenzt.

 

2. Ziel und Zweck der Planung:

    Anpassung des Flächennutzungsplanes als vorbereitender Bauleitplan an die beabsich-

    tigte städtebauliche Entwicklung und Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes nach

    § 11 Baunutzungsverordnung für die Errichtung einer großflächigen Einzelhandelseinrich-

    tung.

 

3. Alle im Zusammenhang mit der Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

    der Stadt Röbel/Müritz anfallenden Kosten werden durch den Vorhabenträger für das ge-

    plante Einkaufszentrum entsprechend eines noch abzuschließenden städtebaulichen Ver-    

    trages getragen.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Vorhabenträger hat bei der Stadt Röbel/Müritz die Aufstellung eines vorhabenbezoge-nen Bebauungsplanes für die Errichtung eines großflächigen Einkaufszentrums im Bereich des Hafens südwestlich der Warener Chaussee bzw. unterhalb des Wohngebiets Gildekamp beantragt.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Röbel/Müritz als vorbereitender Bauleitplan enthält für den Änderungsbereich, wo die großflächige Einzelhandelseinrichtung Warener Chaussee-Hafen entstehen soll, die Darstellung als „gemischte Baufläche“ (M). 

Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan heraus zu entwickeln.

Die geplante Errichtung eines großflächigen Einkaufszentrums mit insgesamt ca. 3.100 m² Verkaufsraumfläche ist in einer lt. Flächennutzungsplan ausgewiesenen „gemischten Bau-fläche“ (M) nicht möglich. Der Flächennutzungsplan ist deshalb dahingehend zu ändern, dass für die Entwicklung einer großflächigen Einzelhandelseinrichtung für diesen Bereich ein Sondergebiet Einzelhandel (SO/E) auszuweisen ist.

Der Stadt Röbel/Müritz entstehen durch die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennut-zungsplanes keine Kosten. Durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen Vorhabenträger und der Stadt Röbel/Müritz wird die Kostenübernahme sämtlicher anfallen-der Kosten durch den Vorhabenträger geregelt.

 

Vorhabenträger ist die BGB Grundstücksgesellschaft Herten, Hohewardstraße 345, 45699 Herten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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