Beschlussvorlage - 25-2012-033
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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13.11.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Gebiet für
das geplante Einkaufszentrum Warener Chaussee-Hafen, für das ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan aufgestellt werden soll.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie um-
grenzt.
2. Ziel und Zweck der Planung:
Anpassung des Flächennutzungsplanes als vorbereitender Bauleitplan an die beabsich-
tigte städtebauliche Entwicklung und Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes nach
§ 11 Baunutzungsverordnung für die Errichtung einer großflächigen Einzelhandelseinrich-
tung.
3. Alle im Zusammenhang mit der Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Röbel/Müritz anfallenden Kosten werden durch den Vorhabenträger für das ge-
plante Einkaufszentrum entsprechend eines noch abzuschließenden städtebaulichen Ver-
trages getragen.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vorhabenträger hat bei der Stadt Röbel/Müritz die Aufstellung eines vorhabenbezoge-nen Bebauungsplanes für die Errichtung eines großflächigen Einkaufszentrums im Bereich des Hafens südwestlich der Warener Chaussee bzw. unterhalb des Wohngebiets Gildekamp beantragt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Röbel/Müritz als vorbereitender Bauleitplan enthält für den Änderungsbereich, wo die großflächige Einzelhandelseinrichtung Warener Chaussee-Hafen entstehen soll, die Darstellung als gemischte Baufläche (M).
Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan heraus zu entwickeln.
Die geplante Errichtung eines großflächigen Einkaufszentrums mit insgesamt ca. 3.100 m² Verkaufsraumfläche ist in einer lt. Flächennutzungsplan ausgewiesenen gemischten Bau-fläche (M) nicht möglich. Der Flächennutzungsplan ist deshalb dahingehend zu ändern, dass für die Entwicklung einer großflächigen Einzelhandelseinrichtung für diesen Bereich ein Sondergebiet Einzelhandel (SO/E) auszuweisen ist.
Der Stadt Röbel/Müritz entstehen durch die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennut-zungsplanes keine Kosten. Durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen Vorhabenträger und der Stadt Röbel/Müritz wird die Kostenübernahme sämtlicher anfallen-der Kosten durch den Vorhabenträger geregelt.
Vorhabenträger ist die BGB Grundstücksgesellschaft Herten, Hohewardstraße 345, 45699 Herten.
