Beschlussvorlage - 25-2012-030
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Betrauungsvertrages mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Zahlung einer Ausgleichsumme bis maximal 125.000 ? an die Stadt Röbel/Müritz für die Betreibung und Unterhaltung der MüritzTherme als touristische Infrastruktur kreislicher Bedeutung
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Justitiariat
- Bearbeiter:
- Agnes Theuergarten
- Antragsteller:
- Theuergarten, Agnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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25.09.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz stimmt dem Abschluss eines Betrauungs-vertrages mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Zahlung einer Ausgleichs-summe bis maximal 125.000,00 an die Stadt Röbel/Müritz für die Betreibung und Unterhaltung der MüritzTherme als touristische Infrastruktur von kreislicher Bedeutung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Bei dem Vertrag sind die europarechtlichen Erfordernisse zur Zahlung eines Ausgleiches für die Betrauung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Sinne von Art. 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu beachten. Weiter sind die Vorgaben des Kreistagsbeschlusses umzusetzen.
Die Stadt räumt vertraglich die dazu erforderlichen Kontroll- und Prüfungsrechte hinsichtlich des Eigenbetriebes MüritzTherme ein.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Kreistagsbeschluss vom 06.05.2012 hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beschlossen, der Stadt Röbel/Müritz zur Finanzierung der Betreibung und Unterhaltung des Eigenbetriebes MüritzTherme ab 2012 für 10 Jahre jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50% der Ausgleichsverpflichtung der Stadt gegenüber dem Eigenbetrieb gemäß § 10 Abs. 9 und 10 Eigenbetriebsverordnung M-V, maximal jedoch 125.000, 00 jährlich zu gewähren. Der Zuschuss wird gewährt, da die MüritzTherme ein wichtiger Bestandteil der touristischen Infrastruktur des Landkreises ist. Im Vertrag ist nach dem Kreistagsbeschluss zu regeln,
- dass die Inanspruchnahme von Fördermitteln, die eine Verlängerung der Zweckbindungsdauer bewirken, der Zustimmung des Kreistages bedarf,
- dass für die Nutzung der MüritzTherme für Schulschwimmen und für andere Gemeinden bzw. Behörden kostendeckende Entgelte anzustreben sind,
- dass das Marketing künftig in enger Abstimmung mit dem Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte zu erfolgen hat.
- Bei künftigen Vereinbarungen oder Verträgen bzw. deren Änderungen ist das Einvernehmen mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte herzustellen, wenn diese mit finanziellen Auswirkungen für den Landkreis verbunden sind.
- Es sind dem Kreistag jährlich überarbeitete Zielorientierungen bzw. Prognosen zur Senkung des langfristigen Zuschussbedarfes vorzulegen. Der Kreistag ist über die wirtschaftliche Situation der MüritzTherme regelmäßig, mindestens jedoch halbjährlich zu informieren.
Zur Umsetzung dieses Kreistagbeschlusses bzw. Erstellung eines Vertrages war die Klärung umfangreicher insbesondere europarechtlicher Rechtsfragen erforderlich. Der Landkreis hat durch ein europarechtlich versiertes Anwaltsbüro einen entsprechenden Vertrag erarbeiten lassen. Dieser liegt nun vor. Der Vertragsentwurf wurde durch die Justiziarin und die Kämmerin geprüft und befürwortet.
Zum Abschluss des Vertrages ist die Zustimmung der Stadtvertretung erforderlich.
Die Zahlung für 2012 kann erst erfolgen, wenn der Haushalt des Landkreises genehmigt wurde. Zukünftig erfolgt die Zahlung als Abschlag entsprechend dem im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ausgewiesenen Defizits zum 01. Juli des Kalenderjahres. Die endgültige Zahlungshöhe ergibt sich nach Feststellung des Betriebsergebnisses als 50 % der anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 125.000 . Unter- bzw. Überzahlungen sind entsprechend auszugleichen.
