Beschlussvorlage - 06-2012-011
Grunddaten
- Betreff:
-
Breitbandversorgung in der Gemeinde Gotthun
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Berlind Wegner
- Antragsteller:
- Neudeck, Britta
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gotthun
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Entscheidung
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06.09.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Gotthun beschließt, das Angebot des Unternehmens Deutsche Telekom GmbH als -Kabellösung- zur Breitbandversorgung in der Gemeinde Gotthun mit dem Ortsteil Schamper Mühle anzunehmen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 19.321,00 Euro wird wie folgt finanziert:
- Fördermittel 17.388,90 Euro
- Eigenanteil der Gemeinde 1.932,10 Euro
Voraussetzung hierfür ist die Bewilligung des Förderantrages mit einer Zuwendung in Höhe von 17.388,90 Euro.
Der gemeindliche Eigenanteil für das Jahr 2012 in Höhe von 483,02 Euro wird aus den höheren Einzahlungen beim Verkauf von Gemeindeflächen gedeckt. Für das Jahr 2013 ist der Restbetrag in Höhe von 1.449,08 Euro im Finanzhaushalt einzuplanen.
Beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz ist ein Fördermittelantrag (Anlage 1) zu stellen, um aus Bundes- und Landesmitteln 90% der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke zu erhalten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Breitbandtechnologien sind heute ein unverzichtbarer Bestandteil der Infrastruktur-ausstattung und gleich bedeutend mit Verkehrs-, Energie- und Wasserversorgungsnetzen. Ob für Privathaushalte oder Unternehmen mehr und mehr wird eine Breitbandverfügung zur entscheidenden Größe bei Auswahl von Wohnort oder Unternehmenssitz.
In Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz koordiniert der Zweckverband Elektronische Verwaltung in M-V die Breitbandversorgung in den Gemeinden.
Der Zweckverband hat entsprechende Angebote eingeholt, geprüft und bewertet. Auf dieser Grundlage empfiehlt der Zweckverband der Gemeinde, dem Unternehmen Deutsche Telekom GmbH den Zuschlag zu erteilen (Anlage 2).
Der Vertrag wird erst nach Bewilligung der Fördermittel geschlossen.
Die Zahlung erfolgt in 3 Teilzahlungen:
1. Teilzahlung 25% (483,02 Euro) : nach Abschluss der Planungsphase (ca. 3 Monate nach Vertragsunterzeichnung)
2. Teilzahlung 25% (483,02 Euro): nach Fertigstellung Tiefbau ( ca. 6 Monate nach Vertragsunterzeichnung)
3. Restzahlung (966,06 Euro): nach Inbetriebnahme
Die Deckung der Eigenanteile 2012 ist durch die höheren Einzahlungen aus dem Verkauf von Flächen in der Schloßstraße gegeben. Der Anteil im Jahr 2013 wird in den Finanz-haushalt 2013 eingestellt. Die vorhandenen liquiden Mittel gewährleisten die Deckung im Folgejahr.
