Beschlussvorlage - 25-2012-023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt gemäß § 5 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 25. Februar 2008 (GVOBL.M-V S. 71) den Jahresabschluss für das Jahr 2009 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 206.432,51 €.

 

Der Fehlbetrag ist entsprechend § 10 Abs. 9 der EigVO aus dem Haushalt der Stadt Röbel/Müritz auszugleichen.

 

Die Veröffentlichung erfolgt nach Beschlussfassung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Röbel/Müritz.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch den Landesrechnungshof wurde das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Naumann & Widera mit der Prüfung beauftragt. Dieses Unternehmen hat den Jahresabschluss 2009 geprüft und den Prüfbericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom             23. Dezember 2011 mit Schreiben vom 20.03.2012 an die Stadt übersandt.

Der Fehlbetrag wurde bereits in Höhe von 171.000 € durch eine Überweisung der Stadt auf das Konto des Eigenbetriebes ausgeglichen. Die Verbuchung des Restbetrages erfolgt über das Verrechnungskonto (Verbindlichkeiten Eigenbetrieb gegenüber Stadt) und wird nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2009 gegen den Verlust gebucht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Hhst.

86000 71510

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

206.433

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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