Beschlussvorlage - 25-2012-021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt gemäß § 5 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 25. Februar 2008 (GVOBl.M-V S. 71) den Jahresabschluss für das Jahr 2008 mit einem Fehlbetrag in Höhe von  214.605,53 €.

 

Der Fehlbetrag ist entsprechend § 10 Absatz 9 der EigVO aus dem Haushalt der Stadt Röbel/Müritz auszugleichen.

 

Die Veröffentlichung erfolgt nach der Beschlussfassung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Röbel/Müritz.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch den Landesrechnungshof wurde das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Naumann & Widera mit der Prüfung beauftragt. Dieses Unternehmen hat den Jahresabschluss geprüft und den Prüfbericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 23. Dezember 2011 mit Schreiben vom 20.03.2012 an die Stadt übersandt.

Durch die Stadt Röbel/Müritz wurde der geplante Nachschuss in Höhe von 212.000,00 € auf das Konto des Eigenbetriebes überwiesen. Des Weiteren ist die Stadt Röbel für Rechts- und Gutachterkosten in Höhe von 10.305,15 € in Vorleistung gegangen. Die Buchung dieser zusätzlichen Kosten führte beim Eigenbetrieb zur Überziehung des geplanten Fehlbetrages.  Die Verbuchung erfolgte bisher über ein Verrechnungskonto (Verbindlichkeiten Eigenbetrieb gegenüber Stadt) und wird nach Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2008 gegen den Verlust gebucht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Hhst.

86000 71510

 

 

 

 

 

02300 65510

Kosten in €

214.606

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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