Beschlussvorlage - 25-2012-025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.      Im Zuge der weiteren Vorbereitung und Ausführungsplanung

      der Baumaßnahme haben sich im Vergleich zum Beschluss

      Nr. 25-2012-013 Kostenerhöhungen ergeben (siehe Sachverhalt

      zur Beschlussvorlage).

      Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der                   

      Städtebauförderung, die Durchführung der Sicherung der                                      

      Stadtmauer im Bereich des Töpferwalls mit einem Gesamt-

      kostenaufwand in Höhe von (brutto) ca.                                                            101.620 €

 

2.      Finanzierung

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Städtebauförderprogramm der Stadt Röbel/Müritz (siehe Sachverhalt zur Beschussvorlage).

 

Die Stadt Röbel/Müritz trägt gem. neuer Städtebauförderrichtlinie bei Baumaßnah-

men an Stadtmauern einen zusätzlichen Eigenanteil von 15 % an den Städtebau-fördermitteln, entspricht 14.010 €. Weiter werden für nicht förderfähige Maßnahmen ca. 8.223 € investiert.  

 

      3.   Für die Stadt Röbel/Müritz ergeben sich aus dieser Kostenerhöhung von 22.117 €

            zusätzliche Eigenanteile von 9.455 €, also insgesamt 22.233 € für diese Maßnahme,

            die durch den eingestellten Eigenanteil in 2012 abgesichert sind.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Ergebnis der weiteren Planungsbearbeitung und in Auswertung der von der Landesdenk-malbehörde geforderten bauhistorischen Untersuchung mussten weitere für die Sicherung der Stadtmauer notwendige Sanierungsarbeiten festgelegt werden.

Des Weiteren wurden durch die BIG die Kosten für die statische Untersuchung und für die bauhistorische Untersuchung konkret der Stadtmauer zugeordnet. Diese beiden Positionen hatte die BIG bisher in die Maßnahme Töpferwall eingeordnet.

Beide Sachverhalte führten dazu, dass sich die Kosten von bisher 79.503 € auf 101.620 € erhöhen.  

In den Finanzhaushalt 2012 wurden 30.000 € für zusätzliche Eigenanteile für die Maßnah-men am Töpferwall eingestellt. Mit diesen Mitteln können auch die höheren zusätzlichen Ei-genanteile für die Sicherung der Stadtmauer abgesichert werden, da für die Endabrechnung der Maßnahme Frei- und Grünanlagen aufgrund der planmäßigen Fertigstellung Mitte De-zember 2012 die benötigten Mittel in den Finanzhaushalt 2013 eingestellt wurden.

Der Eigenanteil der Stadt von 20 % an den Städtebaufördermitteln erhöht sich um 2.532 €. Diese Mittel können aus der Haushaltsstelle für die Eigenanteile an den Städtebaufördermit-teln vollständig bereit gestellt werden.

 

Um die Standsicherheit der Mauer zu gewährleisten und um die Mauer auch zukünftig als Denkmal erhalten zu können, sind die festgelegten Sicherungsarbeiten erforderlich. Dabei

geht es in Abstimmung mit der Denkmalpflege ausdrücklich nicht um die komplette Wieder-herstellung der Mauer sondern nur um die Sicherung des Bestandes (siehe Sanierungsplan).

 

 

 

-Kosten- und Finanzierungsübersicht-

 

              - Gesamtkosten                                      101.620,00 €              

              - nicht förderfähige Kosten                              8.223,00 €

              - zuwendungsfähige Kosten                            93.397,00 €

davon

              - zusätzl. EA der Stadt v. 15 %              14.010,00 €

              (gem. neuer StBauFR 2011)

              - Städtebaufördermittel                            79.387,00 €

 

Die Gesamtfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen:

             

- Städtebaufördermittel                            79.387,00 €                                                                                                  

davon

              - Eigenanteil Stadt 20 % an den              15.877,00 €

                StBauFM (79.387,00 €)

             

Die nicht förderfähigen Kosten die durch die Stadt zu tragen sind, setzen sich wie folgt zusammen:

           

            - zusätzl. EA der Stadt v. 15 %              14.010,00 €

                (gem. neuer StBauFR 2011)

              - nicht förderf. Kosten                                            8.223,00 €

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja, Hhst.

a. 51102 78139000

 

 

 

 

 

                       b) 54100

                             78532300

Kosten in € a) 15.877,00

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

                     b) 22.233,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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