Beschlussvorlage - 06-2012-005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gotthun beschließt den Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes in Höhe von 56.200 €, der aus den Nettoabschreibungen entstanden ist, durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 2.600 € anteilig auszugleichen.

 

 

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Sachverhalt

 

 

Sachverhalt:

Der Ergebnishaushalt 2012 weist nach der Einordnung der Abschreibungen und der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten einen Fehlbetrag von 56.200 € aus.

Dieser Fehlbetrag vollständig aus der Nettoabschreibung entstanden.

Vor der Einordnung der Abschreibungen und der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten wurde ein Überschuss von 7.700 € ausgewiesen.

Gemäß § 18 (2) Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik kann der Fehlbetrag aus Nettoabschreibungen durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Allerdings nur die Beträge, die ab dem Jahr der Umstellung auf die Doppik zugeführt worden sind. Für die Gemeinde Gotthun ist das für 2012 die investive Schlüsselzuweisung in Höhe von 2.600 €.

Der Ergebnishaushalt 2012 ist nach den Regeln von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufgestellt worden. Der Überschuss bei den Steuern und Zuweisungen im Produkt 61100 beträgt 59.200 € und reicht nicht einmal aus, um die Pflichtaufgaben im Bereich der Kinderbetreuung und der Schulkosten abzudecken.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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