Beschlussvorlage - 06-2012-005
Grunddaten
- Betreff:
-
Entnahme aus der Kapitalrücklage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Guth
- Antragsteller:
- Guth, Hannelore
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gotthun
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.05.2012
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ergebnishaushalt 2012 weist nach der Einordnung der Abschreibungen und der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten einen Fehlbetrag von 56.200 € aus.
Dieser Fehlbetrag vollständig aus der Nettoabschreibung entstanden.
Vor der Einordnung der Abschreibungen und der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten wurde ein Überschuss von 7.700 € ausgewiesen.
Gemäß § 18 (2) Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik kann der Fehlbetrag aus Nettoabschreibungen durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Allerdings nur die Beträge, die ab dem Jahr der Umstellung auf die Doppik zugeführt worden sind. Für die Gemeinde Gotthun ist das für 2012 die investive Schlüsselzuweisung in Höhe von 2.600 €.
Der Ergebnishaushalt 2012 ist nach den Regeln von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufgestellt worden. Der Überschuss bei den Steuern und Zuweisungen im Produkt 61100 beträgt 59.200 € und reicht nicht einmal aus, um die Pflichtaufgaben im Bereich der Kinderbetreuung und der Schulkosten abzudecken.
