Beschlussvorlage - 25-2012-016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt, dass zumindest für die nächsten 10 Jahre die finanziellen Verpflichtungen zur Gewährleistung der Betreibung der MüritzTherme im Rahmen der freiwilligen Aufgaben bei der Haushaltsplanung vorrangig zu berücksichtigen sind.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit den Beschlussfassungen der Stadtvertretung aus den Jahren 1993/1994 zur Sicherung der MüritzTherme bekannte sich die Stadt Röbel/Müritz deutlich dazu, die finanzielle Mitverantwortung für eine Betreibung dieser überregional bedeutsamen touristischen Infrastruktureinrichtung leisten zu wollen. Entgegen den politischen Bekenntnissen der Kreistage aus jener Zeit beteiligte sich der Landkreis Müritz nur unerheblich an den jährlichen Betreiberkosten. Mit großer Kraftanstrengung trug die Stadt Röbel/Müritz die finanzielle Last der Betreibung über viele Jahre ganz allein.

 

Mit der Beschlussfassung am 07. Mai 2012 sicherte der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte nunmehr ab 2012 für 10 Jahre einen jährlichen Zuschuss von 50 % der Ausgleichsverpflichtungen der Stadt gegenüber dem Eigenbetrieb MüritzTherme, maximal 125.000 € jährlich, zu.

 

Im Ergebnishaushalt der Stadt sind jährlich 302.000 € einzustellen. Durch den Zuschuss des Landkreises verringert sich die finanzielle Belastung für die Stadt auf 177.000 €.

Der Stadt Röbel/Müritz wurde für die Haushaltsplanung 2012 eine dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit bescheinigt. Unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere durch die Zuweisungen vom Land für die Wahrnehmung übergemeindlicher Aufgaben (347,5 T€), kann davon ausgegangen werden, dass die verbleibende Ausgleichsverpflichtung von 177.000 € durch den Stadthaushalt unter der Beibehaltung des strikten Sparkurses zu leisten ist.

 

Das Bekenntnis der Stadtvertretung zur weiteren Betreibung der MüritzTherme ist eine wichtige Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln zur Durchführung der dringend notwendigen Beckenkopfsanierung. Dieses Vorhaben hat einen Investitionsumfang von 2,2 Mio € und ist ohne die Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht zu realisieren

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Hhst.

Bis 2015

Einordnung in den Haushalt

bis 2022

 

 

 

 

Kosten in €

177.000

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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