Beschlussvorlage - 25-2012-015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt auf der Grundlage des Standarderprobungsgesetzes und mit Zustimmung des Innenministeriums die Öffnungszeit  der Wahllokale zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 14.10.2012  und für die eventuell am 28.10.2012 stattfindende Stichwahl auf  9.00 – 17.00 Uhr zu verkürzen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt: Auf Initiative des Städte- und Gemeindetages sind im Namen mehrerer Städte  beim Innenministerium mehrere Anträge auf  Erleichterung der Bürgermeisterwahlen gestellt worden. Bewilligt worden ist zwischenzeitlich, dass die Farbgestaltung  der Stimmzettel, Stimmzettelumschläge und Wahlscheine durch die Kommune selbst erfolgen kann sowie abweichend von der  Landeskommunalwahlordnung, die Schriftführung oder ihre Stellvertretung nicht stets während der Wahlzeit anwesend sein muss. Besondere Vorkommnisse  sind vom Wahlvorsteher oder der Stellvertretung zu protokollieren.

Von besonderer Bedeutung ist die Bewilligung der Verkürzung der  Wahllokalöffnungszeit von 8.00 -18.00 Uhr auf 9.00 - 17.00 Uhr. Im Zusammenhang mit dieser Erleichterung ist die Auflage verbunden, die Öffentlichkeit ausreichend über diese Änderung zu informieren.  Über die neuen Wahllokalöffnungszeiten wird auf den Wahlbenachrichtigungskarten, in den Wahllokalen, mehrmals im Müritzanzeiger, in der Regionalpresse sowie an den amtlichen Bekanntmachungstafeln informiert. 

Der Antrag zur Wahllokalöffnungszeitverkürzung wurde damit begründet, dass es immer schwieriger wird, geeignete Wahlvorstände zu rekrutieren. Es stellt eine Erleichterung für die ehrenamtlich tätigen Wahlvorstände dar, wenn sie nicht so früh (vor Wahlbeginn sind ja bereits die Unterlagen zu transportieren und die Wahlräume vorzubereiten) mit ihrer Arbeit beginnen müssen und abends früher den Wahlraum verlassen können. Mit diesem Beschluss sollen die ehrenamtlichen Wahlvorstände entlastet werden. Der Stadtvertretung wird empfohlen, diesen Beschluss zu fassen und somit eine Erprobung dieser Erleichterung zu ermöglichen. Die Stadt Röbel/Müritz wird dann eine  der Ersten sein, die diese Erleichterungen anwendet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

        -

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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