Beschlussvorlage - 25-2012-015
Grunddaten
- Betreff:
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Verkürzung der Wahllokalöffnungszeit für die Bürgermeisterwahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Meike Hennings
- Antragsteller:
- Hennings, Meike
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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26.06.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt auf der Grundlage des Standarderprobungsgesetzes und mit Zustimmung des Innenministeriums die Öffnungszeit der Wahllokale zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 14.10.2012 und für die eventuell am 28.10.2012 stattfindende Stichwahl auf 9.00 17.00 Uhr zu verkürzen.
Sachverhalt
Sachverhalt: Auf Initiative des Städte- und Gemeindetages sind im Namen mehrerer Städte beim Innenministerium mehrere Anträge auf Erleichterung der Bürgermeisterwahlen gestellt worden. Bewilligt worden ist zwischenzeitlich, dass die Farbgestaltung der Stimmzettel, Stimmzettelumschläge und Wahlscheine durch die Kommune selbst erfolgen kann sowie abweichend von der Landeskommunalwahlordnung, die Schriftführung oder ihre Stellvertretung nicht stets während der Wahlzeit anwesend sein muss. Besondere Vorkommnisse sind vom Wahlvorsteher oder der Stellvertretung zu protokollieren.
Von besonderer Bedeutung ist die Bewilligung der Verkürzung der Wahllokalöffnungszeit von 8.00 -18.00 Uhr auf 9.00 - 17.00 Uhr. Im Zusammenhang mit dieser Erleichterung ist die Auflage verbunden, die Öffentlichkeit ausreichend über diese Änderung zu informieren. Über die neuen Wahllokalöffnungszeiten wird auf den Wahlbenachrichtigungskarten, in den Wahllokalen, mehrmals im Müritzanzeiger, in der Regionalpresse sowie an den amtlichen Bekanntmachungstafeln informiert.
Der Antrag zur Wahllokalöffnungszeitverkürzung wurde damit begründet, dass es immer schwieriger wird, geeignete Wahlvorstände zu rekrutieren. Es stellt eine Erleichterung für die ehrenamtlich tätigen Wahlvorstände dar, wenn sie nicht so früh (vor Wahlbeginn sind ja bereits die Unterlagen zu transportieren und die Wahlräume vorzubereiten) mit ihrer Arbeit beginnen müssen und abends früher den Wahlraum verlassen können. Mit diesem Beschluss sollen die ehrenamtlichen Wahlvorstände entlastet werden. Der Stadtvertretung wird empfohlen, diesen Beschluss zu fassen und somit eine Erprobung dieser Erleichterung zu ermöglichen. Die Stadt Röbel/Müritz wird dann eine der Ersten sein, die diese Erleichterungen anwendet.
