Beschlussvorlage - 06-2012-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Gotthun beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung  der Gemeinde Gotthun vom 12. Oktober 2009.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1. Die Kreisgebietsreform führte zu vergrößerten Landkreisen und in der Regel veränderten Namen der Landkreise. Die Gemeinde Gotthun führte bisher – nach Siegelordnung – das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone und der Umschrift GEMEINDE GOTTHUN · LANDKREIS MÜRITZ ·. Die Gemeinde Gotthun wurde, wie andere Gemeinden im Land, durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgefordert, das Siegel der Gemeinde bis zum 1.11.2011 den neuen Gegebenheiten anzupassen. Da die Siegelordnung es zulässt, das Siegel auch ohne Bezeichnung des Landkreises zu führen, wurde bei dem beschafften neuen Siegel die Bezeichnung des Landkreises weggelassen.

Das erfordert die entsprechende Änderung des § 1 der Hauptsatzung:

 

 

2. Auf Grund der Änderung des § 44 – Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen -  in der Neufassung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011

(GVOBl. S. 777) ist es erforderlich den § 5 der Hauptsatzung entsprechend anzupassen, so dass der Bürgermeister eine Entscheidungsbefugnis (wenn auch begrenzt) über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen erhält.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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