Beschlussvorlage - 25-2012-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt den Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes 2012 in Höhe von 102.000 €, der vollständig aus den Nettoabschreibungen entstanden ist, durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage zu decken.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Der Ergebnishaushalt 2012 weist nach der Einordnung der Abschreibungen und der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten einen Fehlbetrag von 102.000 € aus.

Gemäß § 18 Absatz 2, Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik kann der Fehlbetrag aus Nettoabschreibungen durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Allerdings nur die Beträge, die ab dem Jahr der Umstellung auf die Doppik zugeführt worden sind. Für die Stadt Röbel/Müritz sind das für das Jahr 2012 die investive Schlüsselzuweisung in Höhe von 40.600 € und die investiven

Zuweisungen aus der Wahrnehmung übergemeindlicher Aufgaben in Höhe von 350.400 €. Der Fehlbetrag kann also vollständig aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden.

Der Ergebnishaushalt 2012 wird mit einer Nettoabschreibung von 235.500 € belastet. Es konnten demzufolge 133.500 € innerhalb des Ergebnishaushaltes abgedeckt werden. Das konnte erreicht werden, obwohl die negativen Auswirkungen aus der Schlüsselzuweisung und den Umlagen im Haushaltsjahr 2012 insgesamt 457.700 € betragen.

Auch wenn die Eröffnungsbilanz noch nicht vorliegt, kann es als gesichert angesehen werden, dass aus dieser Entnahme auch innerhalb des Finanzplanzeitraumes kein negatives Eigenkapital entstehen wird.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

x

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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