Beschlussvorlage - 25-2012-007
Grunddaten
- Betreff:
-
Entnahme aus der Kapitalrücklage
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Guth
- Antragsteller:
- Guth, Hannelore
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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27.03.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ergebnishaushalt 2012 weist nach der Einordnung der Abschreibungen und der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten einen Fehlbetrag von 102.000 aus.
Gemäß § 18 Absatz 2, Gemeindehaushaltsverordnung Doppik kann der Fehlbetrag aus Nettoabschreibungen durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Allerdings nur die Beträge, die ab dem Jahr der Umstellung auf die Doppik zugeführt worden sind. Für die Stadt Röbel/Müritz sind das für das Jahr 2012 die investive Schlüsselzuweisung in Höhe von 40.600 und die investiven
Zuweisungen aus der Wahrnehmung übergemeindlicher Aufgaben in Höhe von 350.400 . Der Fehlbetrag kann also vollständig aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden.
Der Ergebnishaushalt 2012 wird mit einer Nettoabschreibung von 235.500 belastet. Es konnten demzufolge 133.500 innerhalb des Ergebnishaushaltes abgedeckt werden. Das konnte erreicht werden, obwohl die negativen Auswirkungen aus der Schlüsselzuweisung und den Umlagen im Haushaltsjahr 2012 insgesamt 457.700 betragen.
Auch wenn die Eröffnungsbilanz noch nicht vorliegt, kann es als gesichert angesehen werden, dass aus dieser Entnahme auch innerhalb des Finanzplanzeitraumes kein negatives Eigenkapital entstehen wird.
