Beschlussvorlage - 25-2012-003
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Heidemarie Lübke
- Antragsteller:
- Lübke, Heidemarie
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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27.03.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Die Kreisgebietsreform führte zu vergrößerten Landkreisen und in der Regel veränderten Namen der Landkreise. Die Stadt Röbel/Müritz führte bisher das Dienstsiegel mit dem Stadtwappen und der Umschrift: STADT RÖBEL/MÜRITZ LANDKREIS MÜRITZ. Die Stadt Röbel/Müritz wurde, wie auch die Gemeinden im Land, durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgefordert, das Siegel der Stadt bis zum 1.11.2011 den neuen Gegebenheiten anzupassen. Da die Siegelordnung es zulässt, das Siegel auch ohne Bezeichnung des Landkreises zu führen, wurde bei den beschafften neuen Siegel die Bezeichnung des Landkreises weggelassen.
Das erfordert die entsprechende Änderung des § 1 der Hauptsatzung:
2. Auf Grund der Änderung des § 44 Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen - in der Neufassung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) ist es erforderlich den § 5 und § 7 der Hauptsatzung entsprechend anzupassen, so dass der Hauptausschuss bzw. der Bürgermeister eine Entscheidungsbefugnis (wenn auch begrenzt) über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen erhalten.
