Beschlussvorlage - 06-2012-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltfestsetzung für die Nutzung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten mit Inventar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Doppik/Beteiligung/Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Maren Schnitzer
- Antragsteller:
- Schnitzer, Maren
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gotthun
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Entscheidung
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09.02.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt, für die Nutzung der Räumlichkeiten im Schloss, gelegen Schlossstraße 4, 17207 Gotthun ein Entgelt in nachfolgend aufgeführter Höhe zu erheben:
Das Nutzungsentgelt beträgt pro Kalendertag für die Nutzung:
| private Nutzung |
| gewerbliche Nutzung |
genutzte Räumlichkeit | Einwohner | Nichtortsansässige | alle Nutzer |
Saal mit Küche und Nebenraum | 100,00 € | 120,00 € | 170,00 € |
½ Saal mit Küche und Nebenraum | 60,00 € | 80,00 € | 130,00 € |
Nebenraum und Küche | 20,00 € | 40,00 € | 90,00 € |
kleiner Versammlungsraum im Erdgeschoss (als Lagerraum im Zusammenhang mit der Saalnutzung) | 10,00 € | 20,00 € | 70,00 € |
kleiner Versammlungsraum | 20,00 € | 40,00 € | 90,00 € |
Für beschädigtes Geschirr wird ein Betrag von 2,50 €/ je Stück in Rechnung gestellt.
Vor Beginn der Nutzung ist eine Nutzungsvereinbarung (Anlage 1) abzuschließen. Das Entgelt ist im Voraus zu zahlen.
Die Gemeinde selbst, Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Feuerwehr), die im Haus befindliche Kindertagestätte und von der Gemeinde unterstützte Vereine zahlen kein Nutzungsentgelt.
Sachverhalt
Sachverhalt: Bislang erfolgte die Vermietung der Räumlichkeiten durch den Hauptnutzer und Mieter des Gutshauses - dem CJD – Christliches Jugenddorf Deutschland e. V.. Da der Verein sein Nutzungsverhältnis zum 31.12.2011 gekündigt hat, ist nun die Vergabe des Saales und der Nebenräume für Feierlichkeiten etc. in Eigenregie der Gemeinde geplant. Mit der Unterzeichnung der o. g. Nutzungsvereinbarung vor Nutzung der Räumlichkeiten erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Vorgaben der Gemeinde.
Wie aus der beiliegenden Kalkulation (Anlage 2) zu ersehen ist, sind die Gesamtkosten der zur Vermietung vorgesehenen Räumlichkeiten so hoch, dass bei der Erhebung eines kostendeckenden Nutzungsentgeltes sicherlich kein Nutzer bereit wäre, diese Kosten zu tragen. Da die effektive Auslastung der Gemeinderäume im öffentlichen Interesse der Gemeinde liegt, wird vorgeschlagen auf ein kostendeckendes Nutzungsentgelt zu verzichten. Das Nutzungsentgelt orientiert sich an den bislang vom CJD vereinnahmten Mieten. Für die gewerbliche Nutzung wird ein Aufschlag von 50,00 € pro Nutzung generell für alle Nutzer empfohlen.
Nach Auskunft des CJD wurden jährlich Mieteinnahmen von 1000-2000 € vereinnahmt.
Als Anlage 3 ist diesem Beschluss eine Hausordnung zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung beigefügt.
