Beschlussvorlage - 06-2012-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt, für die Nutzung der Räumlichkeiten im Schloss, gelegen Schlossstraße 4, 17207 Gotthun ein Entgelt in nachfolgend aufgeführter Höhe zu erheben:

 

Das Nutzungsentgelt beträgt pro Kalendertag für die Nutzung:

 

 

private Nutzung

 

gewerbliche Nutzung

genutzte Räumlichkeit

Einwohner  

Nichtortsansässige

alle Nutzer

Saal mit Küche und Nebenraum

100,00 €

120,00 €

170,00 €

½ Saal mit Küche und Nebenraum

  60,00 €

  80,00 €

130,00 €

Nebenraum und Küche

  20,00 €

  40,00 €

  90,00 €

kleiner Versammlungsraum im Erdgeschoss (als Lagerraum im Zusammenhang mit der Saalnutzung)

  10,00 €

  20,00 €

  70,00 €

kleiner Versammlungsraum
im Erdgeschoss mit Küche (für Feierlichkeiten)

20,00 €

  40,00 €

90,00 €

 

Für beschädigtes Geschirr wird ein Betrag von 2,50 €/ je Stück in Rechnung gestellt.

 

Vor Beginn der Nutzung ist eine Nutzungsvereinbarung (Anlage 1) abzuschließen. Das Entgelt ist im Voraus zu zahlen.

 

Die Gemeinde selbst, Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Feuerwehr), die im Haus befindliche Kindertagestätte und von der Gemeinde unterstützte Vereine zahlen kein Nutzungsentgelt.

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Sachverhalt

Sachverhalt: Bislang erfolgte die Vermietung der Räumlichkeiten durch den Hauptnutzer und Mieter des Gutshauses - dem CJD – Christliches Jugenddorf Deutschland e. V.. Da der Verein sein Nutzungsverhältnis zum 31.12.2011 gekündigt hat, ist nun die Vergabe des Saales und der Nebenräume für Feierlichkeiten etc. in Eigenregie der Gemeinde geplant. Mit der Unterzeichnung der o. g. Nutzungsvereinbarung vor Nutzung der Räumlichkeiten erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Vorgaben der Gemeinde.

Wie aus der beiliegenden Kalkulation (Anlage 2) zu ersehen ist, sind die Gesamtkosten der zur Vermietung vorgesehenen Räumlichkeiten so hoch, dass bei der Erhebung eines kostendeckenden Nutzungsentgeltes sicherlich kein Nutzer bereit wäre, diese Kosten zu tragen. Da die effektive Auslastung der Gemeinderäume im öffentlichen Interesse der Gemeinde liegt, wird vorgeschlagen auf ein kostendeckendes Nutzungsentgelt zu verzichten. Das Nutzungsentgelt orientiert sich an den bislang vom CJD  vereinnahmten Mieten. Für die gewerbliche Nutzung wird ein Aufschlag von 50,00 € pro Nutzung generell für alle Nutzer empfohlen.

Nach Auskunft des  CJD wurden jährlich Mieteinnahmen von 1000-2000 € vereinnahmt.

 

Als Anlage 3 ist diesem Beschluss eine Hausordnung zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, 57301.44110000

ca. 1500,00 €

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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