Beschlussvorlage - 06-2012-017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29Fontanestraße“ der Stadt Waren.

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die in Aufstellung befindliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29Fontanestraße“ der Stadt Waren nicht berührt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Waren soll mit der 6. Änderung dahingehend präzisiert werden, dass für ein Flurstück durch die Veränderung der vorderen und der hinteren Baugrenze eine bessere Ausnutzung des Grundstückes nach erfolgter Grundstücksteilung erricht werden kann.

 

Durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 Fontanestraße“ der Stadt Waren werden planungsrechtliche Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht beeinträchtigt..

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

Loading...