Beschlussvorlage - 06-2012-017
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbargemeindliche Abstimmung zur 6. Änderung des B-Planes Nr. 29 "Fontanestraße" der Stadt Waren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gotthun
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Entscheidung
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09.02.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Fontanestraße“ der Stadt Waren.
Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die in Aufstellung befindliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Fontanestraße“ der Stadt Waren nicht berührt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Waren soll mit der 6. Änderung dahingehend präzisiert werden, dass für ein Flurstück durch die Veränderung der vorderen und der hinteren Baugrenze eine bessere Ausnutzung des Grundstückes nach erfolgter Grundstücksteilung erricht werden kann.
Durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Fontanestraße“ der Stadt Waren werden planungsrechtliche Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht beeinträchtigt..
