Beschlussvorlage - 06-2011-015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Abstimmung gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Piratenland Warenshof, Teilgebiet Erweiterung Bürgersolaranlage“ der Stadt Waren (Müritz).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Gotthun wurde durch die Stadt Waren (Müritz) zur nachbargemeindlichen Stellungnahme gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 aufgefordert.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 befindet sich im Stadtteil Warenshof ca. 3,0 km westlich des Stadtzentrums von Waren (Müritz) und umfasst eine Fläche von ca. 13,7 ha im direkten Anschluss an die bestehende „Bürgersolaranlage“.

 

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Bürgersolaranlage durch Festsetzung als “Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Anlage“ geschaffen werden.

 

Durch die 2. Änderung des B-Planes Nr. 20 „Piratenland Warenshof, Teilgebiet Erweiterung Bürgersolaranlage“ werden die planungsrechtlichen Belange der Gemeinde Gotthun nicht berührt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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