Beschlussvorlage - 06-2011-014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waren (Müritz).

 

Durch die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes werden planungsrechtliche Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht berührt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Gotthun wurde durch die Stadt Waren (Müritz) zur nachbargemeindlichen Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waren (Müritz) aufgefordert.

 

Die Stadt Waren (Müritz) verfügt seit Februar 2006 über einen wirksamen Flächennutzungsplan.

 

Im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes soll für einen ca. 13,7 ha großen und nordwestliche der Stadt im Ortsteil Warenshof gelegenen Bereich die bisherige Darstellung als „Sonstiges Sondergebiet - Gebiete für den Fremdenverkehr“ aufgegeben und nunmehr die Darstellung als „Sonstiges Sondergebiet - Gebiete für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlagen“ aufgenommen werden.

 

Hintergrund der Planung ist die beabsichtigte Erweiterung der „Bürgersolaranlage“ im Zuge der 2. Änderung des B-Planes Nr. 20 der Stadt Waren (Müritz).

 

Durch die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waren (Müritz) werden planungsrechtliche Belange der Gemeinde Gotthun nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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