Beschlussvorlage - 25-2011-030
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Hanne-Nüte-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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15.11.2011
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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17.11.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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13.12.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der Städtebauförderung die Durchführung der Erschließungsmaßnahme Sanierung Hanne-Nüte-Straße.
Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des Straßenkörpers, die Freiraumgestaltung sowie die Erneuerung und Umverlegung stadttechnischer Versorgungsmedien.
2. Der Gesamtkostenaufwand (Kostenaufschlüsselung ist im Sachverhalt zum Beschlussvorschlag enthalten) für die Baumaßnahme wird einschließlich der Leistungen der MEWA ca. 434,2 T betragen
3. Finanzierung
3.1 Die Finanzierung der Maßnahme (Aufteilung der Förderung und Kostentragung siehe Sachverhalt zum Beschlussvorschlag) erfolgt über das Städtebauförderungspro-gramm der Stadt Röbel/Müritz. Die MEWA trägt die Kosten am Schmutzwasserkanal und anteilig Kosten am Regenkanal.
3.2 Die Stadt Röbel/Müritz hat gem. Erlass 01/2010 des MVBL einen zusätzlichen Eigenanteil von 15 % an den Städtebauförderungsmitteln (entspricht 41,6 T) zu tragen. Des Weiteren sind für nicht förderfähige Maßnahmen ca. 27,6 T zusätzliche städtische Mittel aufzubringen.
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Hanne-Nüte-Straße befindet sich in einem äußerst schlechten Bauzustand. Sie hat unterschiedliche Befestigungsarten, zeigt starke Setzungen, erhebliche Schlaglöcher und verkehrstechnische Mängel. Die Stadt Röbel/Müritz beabsichtigt deshalb im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes die Hanne-Nüte-Straße zu sanieren bzw. neu zu ge-stalten. Gleichzeitig erfolgt der Lückenschluss zwischen den bereits sanierten Abschnitten Hohe Straße und Klosterstraße.
Bei der Planung der Straße mit einer Gesamtlänge von ca. 130 m wird von der Bei-behaltung der historisch überlieferten Gliederung in Fahrbahn und beidseitigem Bürgersteig ausgegangen.
Durch einen entsprechenden Materialeinsatz sowie durch die Orientierung der Planung an dem historischen Charakter des Straßenraumes in seinen räumlichen Profilen, soll die harmonische Wirkung des Stadtbildes erhalten und vervollständigt werden. Dieses doku-mentiert sich in der Verwendung von rot-buntem Feldsteinpflaster für die Oberfläche der Straße, Natursteinborde, Lesesteinpflaster für die Hausvorzonen, Klinkerpflaster für Geh-wege und der Röbeler Altstadtlaterne.
Die neu gestaltete Straße erfüllt die Funktion als Anliegerstraße, der Einbahnstraßenverkehr
wird in seiner bisherigen Führung in Richtung Klosterstraße beibehalten. Im Straßenzug werden 7 Längsstellplätze angeordnet. Die Tempo 30-Zonenregelung der Innenstadt gilt hier ebenfalls. Der Gehweg auf der nördlichen Straßenseite gewährleistet durchgehend Barrierefreiheit.
Die Bauausführung der Maßnahme ist für das Jahr 2012 vorgesehen.
Kosten- und Finanzierungsübersicht
Die geplanten Gesamtkosten in EURO (brutto) der Baumaßnahme Hanne-Nüte-Straße setzen sich wie folgt zusammen:
a) Straßenbau
- Bauhauptkosten 250.053,51
- Baunebenkosten 65.158,33
Gesamt 315.211,84
b) SW-Kanal und RW-Kanal
- Bauhauptkosten 96.946,62
- Baunebenkosten 22.015,00
Gesamt 118.961,62
Gesamtkosten 434.173,46
Die Gesamtfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen:
- Städtebauförderungsmittel 322.580,79
- Diff. aufgrund Überschreitung der
Förderobergrenze (>185 /m²) 19.157,40
- Diff. aufgr. Überschreitung der
Förderobergr. Beleucht.anlage (> 13 /m²) 1.252,80
- 15 % Eigenanteil Stadt gem.
Erlass 01/2010 MVBL 45.325,59
Verbleibende StBauFM 256.845,00
davon
Eigenanteil Stadt
- 33,33 % der StBauFM 85.606,44
- Überschreitung Förderobergrenzen 20.410,20
(19.157,40 + 1.252,80 )
- 15 % EAT gem. Erlass 01/2010 MVBL 41.628,86
- nicht förderfähige Kosten 7.133,29
Anteil MEWA
- SW-Kanal und RW-Kanal 94.316,76
- Deckenschluss und
Baunebenkosten (KTV) 10.142,62
-15 % EAT gem. Erlass 01/2010 MVBL 3.696,73
Die nicht förderfähigen Kosten die durch die Stadt zu tragen sind, setzen sich wie folgt zusammen:
- Leuchten (>1.800 /Stück) 4.387,47
- Schilder / Markierungen 1.428,00
- Baustelleneinrichtung, anteilig 367,41
- Beteiligung Honorar Verkehrsanl. 950,41
- Diff. aufgrund Überschreitung
Förderobergr. Beleucht.anlage (> 13 /m²) 1.252,80
- Diff. aufgrund Überschreitung
der Förderobergrenze (>185 /m²) 19.157,40
- 15 % Eigenanteil Stadt gem.
Erlass 01/2010 MVBL 41.628,86
Gesamt 69.172,35
Eigenanteil Stadt gesamt 154.778,79
(33,33 % der StBauFM = 85.606,44
und nicht förderfähige Kosten = 69.172,35 )
Die Förderobergrenze für die Sanierung von Verkehrs- bzw. Freianlagen liegt für befestigte Flächen bei 185 /m². Bei der Hanne-Nüte-Straße wurden durch die Planer 199,68 /m² ermittelt. Demnach ergibt sich für diese Position ein zusätzlicher EAT von
14,68 /m² x 1.305 m² = 19.157,40 .
Die Förderobergrenze für die Installation der Straßenbeleuchtungsanlage ist mit 13 /m² festgesetzt. Durch die Planer wurden 13,96 /m² ermittelt. Dadurch ergibt sich für diese Position ein zusätzlicher Eigenanteil von 0,96 /m² x 1.305 m² = 1.252,80 .
Die Überschreitung der Förderobergrenzen ist in Form zusätzlicher städtischer Eigenmittel von der Stadt zu tragen.
Begründung der Überschreitung der Förderobergrenze:
- sehr hoher Anteil von Pflasterflächen aus kostenintensivem Natursteinmaterial
- massiv beengte Verhältnisse, eingeschränkter Maschineneinsatz, viel Handarbeit
- durch den Erhalt bereits nach der Wende erneuerter Versorgungsleitungen Gas, Strom,
Telekom, aufwendige Suchschachtungen ausschließlich in Handarbeit notwendig;
- Mehraufwendungen aufgrund sehr schlechtem Baugrund
- umfangreiche Anpassungen an Fassaden (Treppen, Kellerlichtschächte, Grundstücksauf-
fahrten)
- extrem hoher Anteil Materialzukauf, Borde 100 %, Pflaster 100 %
- Lesesteinpflaster in Beton gebettet und mit Fugenverguss
