Beschlussvorlage - 06-2011-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70 „Sanierung und Erweiterung Gerhart-Hauptmann-Allee 28“ der Stadt Waren (Müritz).

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70 der Stadt Waren (Müritz) nicht berührt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 70 soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Schließung eine Baulücke in der Bebauung der Gerhart-Hauptmann-Allee geschaffen werden (siehe Auszug Begründung Punkt 1.4).

 

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70 „Sanierung und Erweiterung Gerhart-Hauptmann-Allee 28“ der Stadt Waren (Müritz) werden planungsrechtliche Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde nicht berührt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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