Beschlussvorlage - 06-2011-007
Grunddaten
- Betreff:
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Nachbargemeindliche Abstimmung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 70 der Stadt Waren (Müritz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gotthun
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Entscheidung
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14.07.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70 „Sanierung und Erweiterung Gerhart-Hauptmann-Allee 28“ der Stadt Waren (Müritz).
Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70 der Stadt Waren (Müritz) nicht berührt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 70 soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Schließung eine Baulücke in der Bebauung der Gerhart-Hauptmann-Allee geschaffen werden (siehe Auszug Begründung Punkt 1.4).
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70 „Sanierung und Erweiterung Gerhart-Hauptmann-Allee 28“ der Stadt Waren (Müritz) werden planungsrechtliche Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde nicht berührt.
