Beschlussvorlage - 06-2011-006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 A „Barrierefreier Umbau Bahnhofsunterführung“ der Stadt Waren (Müritz).

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 A der Stadt Waren (Müritz) nicht berührt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den bestehenden Tunnel unter der Gleisanlage und die geplanten barrierefreien Zugänge an der Teterower Straße und dem Bahnhofsvorplatz.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 10 A „Barrierefreier Umbau Bahnhofsunterführung“ der Stadt Waren (Müritz) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den barrierefreien Umbau der Bahnhofsunterführung geschaffen werden.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 A der Stadt Waren (Müritz) werden planungsrechtliche Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde nicht berührt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

Loading...