Beschlussvorlage - 25-2011-010
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Doppik/Beteiligung/Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Meike Hennings
- Antragsteller:
- Hennings, Meike
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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01.06.2011
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Geplant
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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28.06.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt: Der bestehende Gesellschaftsvertrag ist grundlegend überarbeitet worden. Es wurden die vom Innenministerium und von der Kommunalaufsicht in den vergangenen Jahren gegebenen Hinweise eingearbeitet. Der öffentliche Zweck ist hinreichend konkret abzugrenzen und abschließend zu benennen. Erweitert wird der Gegenstand der Gesellschaft um die Möglichkeit der Versorgung der Bevölkerung mit sozialen Diensten im Bereich alters-, behinderten- und familienfreundlichen Wohnens sowie Pflegedienstleistungen, um eventuell in der Zukunft den Bedarf durch demografische Veränderungen abdecken zu können.
Die Aufgaben der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung werden entsprechend einer Kompetenzverteilungsempfehlung des Innenministeriums konkretisiert und abgegrenzt.
Bisher wurden die Stimmenanteile der Gesellschafter nach je 1000 Anteil gewährt. Da die Stadt alleinige Gesellschafterin ist und sich die Gesellschafterversammlung aus dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin sowie 2 weiteren Stadtvertretern zusammensetzt, werden die Formulierungen entsprechend geändert.
Festgelegt wird, dass der Bürgermeister/die Bürgermeisterin zu den Aufsichtsratssitzungen mit Rederecht einzuladen ist, sollte er/sie nicht Mitglied des Aufsichtsrates sein. Ebenso wird die Ladungsfrist für die Sitzungen geregelt. Weiterhin wird neu eine Aufwandsentschädigungszahlung an den Aufsichtsratsvorsitzenden in Höhe der Zahlung, die ein Fraktionsvorsitzender laut Hauptsatzung der Stadt erhält, in den Vertrag aufgenommen.
Die Kosten der Beurkundung trägt die Wohnungsbaugesellschaft.
