Beschlussvorlage - 25-2011-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, den Inhabern der nachfolgend genannten Funktionen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Röbel/Müritz für ihre Tätigkeiten

rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 monatlich folgende Aufwandsentschädigungen zu zahlen:

 

- Wehrführer                                                                                    150,00 €,

- stellvertretender Wehrführer                                              75,00 €,

- Jugendfeuerwehrwart                                                          40,00 €,

- Gerätewart                                                                                      40,00 €.

 

Mit der Zahlung der o.a. Aufwandsentschädigungen sind sämtliche erhöhte Aufwendungen der Inhaber dieser ehrenamtlichen Funktionen gleich welcher Art abgegolten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 1 der Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren (FFwEntschVO M-V) vom 7. September 2000 (GVOBl. M-V S. 516) sind

dem in dieser Verordnung aufgeführten Personenkreis bis zur (in dieser Verordnung) angeführten Höhe Aufwandsentschädigungen in Geld zu zahlen. Nach § 2 FFwEntschVO

M-V

 

- darf die an die jeweiligen Funktionsträger zu zahlende Aufwandsentschädigung folgende

  monatliche Höchstbeträge nicht überschreiten:

 

  c) Stadtwehrführer kreisangehöriger Städte              300 DM              (153,39 €),

 

- erhält der Stellvertreter des Stadtwehrführers einer kreisangehörigen Stadt eine

  Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der tatsächlich dem Stadtwehrführer

  gezahlten Aufwandsentschädigung betragen darf,

 

- kann Personen mit besonderen Aufgaben (Ausbilder, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte)

  Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden.

  

 

Auf der Grundlage der vorgenannten Verordnung hat die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz am 18. Februar 2003 beschlossen, rückwirkend ab dem 1. Januar 2003

 

 

monatlich folgende Aufwandsentschädigungen zu zahlen:

 

- Gemeindewehrführer                                                        127,00 €,

- Stellvertreter des Gemeindewehrführers                              63,50 €.

 

Ferner sieht der vorgenannte Beschluss vor, dem Gerätewart, der zum Zeitpunkt der entsprechenden Beschlussfassung gleichzeitig die Aufgabe des Jugendfeuerwehrwartes wahrnahm, eine Entschädigung in Höhe von 31,75 € monatlich zu zahlen.

               

Seitdem die Aufgaben des Jugendfeuerwehrwarts und des Gerätewarts nicht mehr gemeinsam von einer Person wahrgenommen wurden, wurde nur dem Jugendfeuerwehrwart

eine Entschädigung in Höhe von 31,75 € monatlich gezahlt.

  

Sowohl der Gerätewart als auch der Jugendfeuerwehrwart der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Röbel/Müritz nehmen verantwortungsvolle Aufgaben in dieser Wehr wahr. Von daher sollte beiden Funktionsinhabern eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden. 

 

Der Wehrführer und sein Stellvertreter erhalten gegenwärtig Aufwandsentschädigungen, die

nicht höher sind als die Entschädigungen, die sieben Gemeinden des Amtes Röbel-Müritz

den Wehrführern von Wehren mit Grundausstattung bzw. einer Stützpunktwehr und ihren Stellvertretern gewähren. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Röbel/Müritz als Schwer-

punktwehr hat jedoch gegenüber einer Wehr mit Grundausstattung bzw. einer Stützpunkt-wehr ein breiteres Aufgabenspektrum wahrzunehmen und deutlich mehr Einsätze zu leisten.

Der sich daraus ergebenden Verantwortung des Wehrführers der Röbeler Wehr und seines

Stellvertreters gerecht werdend, sollten diesen beiden Funktionsinhabern höhere Entschä-digungen als Wehrführern von Wehren mit Grundausstattung bzw. Stützpunktwehren

und ihren Stellvertretern gezahlt werden.

 

Die gegenwärtigen Inhaber der im Beschlussvorschlag genannten Funktionen erfüllen die ihnen obliegenden Verpflichtungen sehr verantwortungsvoll.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

x

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €      1.000 €/a

 

 

 

x

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

Deckung durch Mehreinnah-men bei HH-St: 13000 11000

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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