Beschlussvorlage - 25-2011-012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die in der Anlage befindliche Parkgebührenordnung der Stadt Röbel/Müritz.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gegenwärtig erfolgt die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Röbel/Müritz durch die

Stadt Röbel/Müritz auf der Grundlage der Parkgebührenverordnung der Stadt Röbel/Müritz

vom 10. Januar 2008. Nach dieser Verordnung werden Gebühren erhoben für das Parken

am Hafen, auf dem Festplatz, auf dem Marktplatz, auf dem Pferdemarkt und in der Hohen Straße. So ist das Parken auf den vorgenannten Parkplätzen innerhalb folgender Zeiten gebührenpflichtig

 

- am Hafen                            montags bis einschließlich sonnabends von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

- auf dem Festplatz              montags bis einschließlich sonnabends von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

- auf dem Marktplatz              montags bis einschließlich freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

                                          sonnabends von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr,

- auf dem Pferdemarkt montags bis einschließlich freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

                                          sonnabends von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr,

- in der Hohen Straße montags bis einschließlich freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

                                          sonnabends von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

 

An bundeseinheitlichen Feiertagen und Feiertagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Parken auch auf den vorgenannten Parkplätzen gebührenfrei.

 

Die Gebühren belaufen sich für das Parken

 

- am Hafen                            0,50 €/angefangene halbe Stunde bzw. 5,00 € für eine Tageskarte,

- auf dem Festplatz              0,50 €/angefangene halbe Stunde bzw. 5,00 € für eine Tageskarte,

- auf dem Marktplatz              0,25 €/angefangene halbe Stunde,

- auf dem Pferdemarkt              0,10 €/angefangene 12 Minuten,             

- in der Hohen Straße                            0,10 €/angefangene 12 Minuten.

 

Entgegen der o.a. Verordnung werden gegenwärtig keine Gebühren für das Parken

 

- auf dem Pferdemarkt,

- in der Hohen Straße

 

erhoben. Das liegt darin begründet, dass mit der Sanierung des Pferdemarktes und der Hohen Straße die dort aufgestellten Parkuhren abgebaut wurden.

Mit der Anwendung der anliegenden Gebührenordnung

- wird die o.a. Abweichung aufgehoben,

- wird ein weiterer Schritt zur Konsolidierung des Haushalts der Stadt Röbel/Müritz

  unternommen,

- erfolgt eine Angleichung der Gebühren

  - die für die Nutzung eines Parkplatzes auf dem Marktplatz zu zahlen sind, an die

    Gebühren, die bereits jetzt schon für die Nutzung eines Parkplatzes auf dem Festplatz

    bzw. am Hafen zu zahlen sind,

  - die für die Nutzung eines gebührenpflichtigen Parkplatzes in der Stadt Röbel/Müritz zu

    zahlen sind, an die Gebühren, die für die Nutzung zentrumsnaher, gebührenpflichtiger

    Parkplätze in den Städten Malchow und Waren (Müritz) zu zahlen sind.

 

So sind

- in der Stadt Malchow

   - das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, diese befinden sich in der Kirchen-

     straße, in der Güstrower Straße, auf der „Insel“ und dem Erddamm, in der ersten halben

     Stunde gebührenfrei, 

   - je weitere halbe Stunde 0,50 € für das Nutzen gebührenpflichtiger Parkplätze zu zahlen,

     wobei sich die Höchstparkdauer auf 4 Stunden beläuft,

   - für das Nutzen gebührenpflichtiger Parkplätze an jedem Tag des Jahres, d.h. auch an

     Sonn- und Feiertagen, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Gebühren zu zahlen, wobei

     im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. März in der Zeit von sonnabends 12.00 Uhr

     bis montags 8.00 Uhr das Parken gebührenfrei ist.

 

- in der Stadt Waren (Müritz)

  - für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze z.B.

    - in der Altstadt Gebühren in Höhe von 0,60 € je angefangene halbe Stunde,

    - in der Müritzstraße, Strandstraße, Großen Mauerstraße, auf dem Bachplatz, auf dem

      Parkplatz „Zum Amtsbrink/Müritzeum“ und am Volksbad Gebühren in Höhe von

      0,50 € je angefangene halbe Stunde

   zu zahlen, wobei die Nutzung des Parkplatzes am Volksbad im Zeitraum vom 1. November

   bis zum 31. März gebührenfrei ist,

  - für das Nutzen gebührenpflichtiger Parkplätze an jedem Tag des Jahres, d.h. auch an

    Sonn- und Feiertagen, in der Zeit von 8.00 Uhr bis mindestens 19.00 Uhr Gebühren zu

    zahlen, wobei im Altstadtbereich sonntags „lediglich“ in der Zeit von 12.00 Uhr bis

    19.00 Uhr Gebühren zu entrichten sind. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Hhst.

68000  11100

 

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

ca. 10 T€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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