Beschlussvorlage - 25-2011-007
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Frank Schulze
- Antragsteller:
- Schulze, Frank
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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01.06.2011
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Geplant
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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28.06.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, den Inhabern der nachfolgend genannten Funktionen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Röbel/Müritz für ihre Tätigkeiten
rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 monatlich folgende Aufwandsentschädigungen zu zahlen:
- Wehrführer 150,00 ,
- stellvertretender Wehrführer 75,00 ,
- Jugendfeuerwehrwart 40,00 ,
- Gerätewart 40,00 .
Mit der Zahlung der o.a. Aufwandsentschädigungen sind sämtliche erhöhte Aufwendungen der Inhaber dieser ehrenamtlichen Funktionen gleich welcher Art abgegolten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 1 der Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren (FFwEntschVO M-V) vom 7. September 2000 (GVOBl. M-V S. 516) sind
dem in dieser Verordnung aufgeführten Personenkreis bis zur (in dieser Verordnung) angeführten Höhe Aufwandsentschädigungen in Geld zu zahlen. Nach § 2 FFwEntschVO
M-V
- darf die an die jeweiligen Funktionsträger zu zahlende Aufwandsentschädigung folgende
monatliche Höchstbeträge nicht überschreiten:
c) Stadtwehrführer kreisangehöriger Städte 300 DM (153,39 ),
- erhält der Stellvertreter des Stadtwehrführers einer kreisangehörigen Stadt eine
Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der tatsächlich dem Stadtwehrführer
gezahlten Aufwandsentschädigung betragen darf,
- kann Personen mit besonderen Aufgaben (Ausbilder, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte)
Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden.
Auf der Grundlage der vorgenannten Verordnung hat die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz am 18. Februar 2003 beschlossen, rückwirkend ab dem 1. Januar 2003
monatlich folgende Aufwandsentschädigungen zu zahlen:
- Gemeindewehrführer 127,00 ,
- Stellvertreter des Gemeindewehrführers 63,50 .
Ferner sieht der vorgenannte Beschluss vor, dem Gerätewart, der zum Zeitpunkt der entsprechenden Beschlussfassung gleichzeitig die Aufgabe des Jugendfeuerwehrwartes wahrnahm, eine Entschädigung in Höhe von 31,75 monatlich zu zahlen.
Seitdem die Aufgaben des Jugendfeuerwehrwarts und des Gerätewarts nicht mehr gemeinsam von einer Person wahrgenommen wurden, wurde nur dem Jugendfeuerwehrwart
eine Entschädigung in Höhe von 31,75 monatlich gezahlt.
Sowohl der Gerätewart als auch der Jugendfeuerwehrwart der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Röbel/Müritz nehmen verantwortungsvolle Aufgaben in dieser Wehr wahr. Von daher sollte beiden Funktionsinhabern eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden.
Der Wehrführer und sein Stellvertreter erhalten gegenwärtig Aufwandsentschädigungen, die
nicht höher sind als die Entschädigungen, die sieben Gemeinden des Amtes Röbel-Müritz
den Wehrführern von Wehren mit Grundausstattung bzw. einer Stützpunktwehr und ihren Stellvertretern gewähren. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Röbel/Müritz als Schwer-
punktwehr hat jedoch gegenüber einer Wehr mit Grundausstattung bzw. einer Stützpunkt-wehr ein breiteres Aufgabenspektrum wahrzunehmen und deutlich mehr Einsätze zu leisten.
Der sich daraus ergebenden Verantwortung des Wehrführers der Röbeler Wehr und seines
Stellvertreters gerecht werdend, sollten diesen beiden Funktionsinhabern höhere Entschä-digungen als Wehrführern von Wehren mit Grundausstattung bzw. Stützpunktwehren
und ihren Stellvertretern gezahlt werden.
Die gegenwärtigen Inhaber der im Beschlussvorschlag genannten Funktionen erfüllen die ihnen obliegenden Verpflichtungen sehr verantwortungsvoll.
