Beschlussvorlage - 06-2011-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Grandhotel“ der Stadt Waren (Müritz).

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Grandhotel“ der Stadt Waren (Müritz) nicht berührt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 45 war die Errichtung eines Hotelbetriebes mit entsprechenden Infrastruktureinrichtungen beabsichtigt. (s. Anlage: Auszug Begründung Punkt 2. Planungsrechtliche Situation)

 

Durch die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Grandhotel“ der Stadt Waren (Müritz) werden planungsrechtliche Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde nicht berührt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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