Beschlussvorlage - 06-2011-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzieller Beitrag der Gemeinde Gotthun zum Erhalt der gymnasialen Bildung an den Standorten Röbel/Müritz und Malchow durch Verwaltungsvereinbarung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Annett Schulz
- Antragsteller:
- Schulz, Annett
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gotthun
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Vorberatung
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31.03.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt, ihren Beitrag zur Erhaltung der gymnasialen Bildung an den Standorten Röbel/Müritz und Malchow zu leisten.
Sie beauftragt den Bürgermeister, entsprechende Verwaltungsvereinbarungen abzuschließen.
Sachverhalt:
Rückläufige Schülerzahlen sowie veränderte gesetzliche Bestimmungen gefährden den Bestand des Joliot-Curie-Gymnasiums Röbel/Müritz zunehmend und zwingen sowohl den Landkreis Müritz als auch die Stadt Röbel/Müritz und die amtsangehörigen Gemeinden zum Handeln. Bei Wegfall des Standortes Röbel/Müritz für die gymnasiale Bildung würden sich die Schulwegzeiten für die Schüler aus Röbel/Müritz und vor allem aus dem Röbeler Umland bis zum Gymnasium nach Waren wesentlich erhöhen und auch die Aufwendungen des Landkreises Müritz für die Schülerbeförderung würden deutlich wachsen.
Der Landkreis Müritz und die Stadt Röbel/Müritz sind sich einig, dass der Standort Röbel/Müritz für die gymnasiale Bildung langfristig und stabil nur über die Bildung einer Kooperativen Gesamtschule gesichert ist.
Daher wurde der Schulentwicklungsplan durch die Landrätin für den Standort Röbel/Müritz fortgeschrieben – der Bescheid des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vom 28.07.2010 zur Änderung liegt vor.
Er sieht beginnend mit dem Schuljahr 2010/11 das jahrgangsweise Aufheben der Regionalen Schule und des Joliot-Curie-Gymnasiums in Röbel/Müritz vor, organisatorisch verbunden mit dem Aufbau einer Kooperativen Gesamtschule. Dieser Aufbau erfolgt beginnend mit den Jahrgangsstufen 5 und 7 im Schuljahr 2010/11.
Die Stadtvertretung hat mit den Beschlüssen 25-2009-067 vom 15.12.2009 und
25-2010-029 vom 29.06.2010
- der Einrichtung einer Kooperativen Gesamtschule in Röbel/Müritz und
- der Übernahme der Schulträgerschaft dieser sonst lt. § 103 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz M-V in Trägerschaft des Landkreises befindlichen Schule
zugestimmt. Sie bekennt sich damit ausdrücklich und nachhaltig als Grundzentrum für den Erhalt gymnasialer Bildung in ihrer Stadt und ihrem Umland.
Durch die Beschulung der Gymnasialschüler am Standort Röbel/Müritz müssen diese nicht nach Waren befördert werden. Den hieraus resultierenden Einsparungsbetrag erhält die Stadt Röbel/Müritz jährlich vom Landkreis als Anteil zur Finanzierung des gymnasialen Zweiges an der Kooperativen Gesamtschule.
Zur Unterstützung ihres Anliegens geht die Stadt davon aus, dass alle Gemeinden im Schuleinzugsbereich der Kooperativen Gesamtschule Röbel/Müritz ihren Beitrag zur Finanzierung dieser Einrichtung leisten. Anstelle des gesetzlich für Regionale Schulen geregelten Schulkostenbeitrages erstatten sie diesen in gleicher Weise auf vertraglicher Basis für den regionalen Bildungsgang an die Stadt Röbel/Müritz. Die Stadt Röbel/Müritz geht weiterhin davon aus, dass sich die Gemeinden analog an der kostendeckenden Bewirtschaftung des gymnasialen Zweiges der Kooperativen Gesamtschule beteiligen, wenn es nicht möglich ist, den Aufwand vollständig durch den o. g. Einsparungsbetrag des Landkreises aus der Schülerbeförderung zu decken.
Unter dem Vorbehalt, dass das Amt Malchow und seine amtsangehörigen Gemeinden ihr Einverständnis zu dieser Verfahrensweise geben, soll sie gleichermaßen auch für die Finanzierung der Kooperativen Gesamtschule Malchow gelten.
Den kommunalen Schulträgern wird mit diesem Beschluss Sicherheit in der Finanzierung der Kooperativen Gesamtschule gegeben.
