Beschlussvorlage - 25-2011-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Kündigung Geschäftsanteil an der Theater- und Orchester GmbH Neustrelitz/Neubrandenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Doppik/Beteiligung/Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Meike Hennings
- Antragsteller:
- Hennings, Meike
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Kultur und Tourismus Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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03.02.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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22.02.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt: Mit Beschluss Nr. 25-2010-010 hat die Stadtvertretung beschlossen, den Geschäftsanteil am Stammkapital in Höhe von 0,14 % an den Landkreis Müritz ohne Wertausgleich zu übertragen. Mit Schreiben vom 16.12.2010 (gleichzeitig auch als Information an alle Kreistagsmitglieder) hat der Landkreis darüber informiert, dass die bisher gefassten Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung nicht mehrheitsfähig waren und nunmehr die GmbH voraussichtlich in 2 Nachfolgegesellschaften aufgespaltet werden soll (Arbeitstitel Landestheater GmbH und Orchester GmbH). Gesellschafter der Landestheater GmbH wird voraussichtlich der Landkreis Mecklenburg-Strelitz in Rechtsnachfolge dann eventuell der künftige Kreis Mecklenburgische Seenplatte sein. Gesellschafter der Orchester GmbH wird voraussichtlich die Stadt Neubrandenburg werden. Da es gemäß Gesellschaftervertrag kein Sonderkündigungsrecht gibt, hat der Landkreis empfohlen, vorsorglich über die ordentliche Kündigung nachzudenken. Der § 16 des Gesellschaftervertrages lautet wie folgt:
(1) Jeder Gesellschafter hat das Recht, mit einer Frist von zehn Monaten zum Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft.
(2) Kündigt ein Gesellschafter, so ist er verpflichtet, seinen Geschäftsanteil auf einen oder mehrere der verbleibenden Gesellschafter oder auf einen von diesen benannten Dritten zu übertragen. Das Abtretungsentgelt beschränkt sich auf die Rückerstattung des eingezahlten Kaufpreises.
Die fristgerechte Kündigung muss per Einschreiben zum 28.02.2011 bei der Gesellschaft vorliegen. Der Kreistag plant eine entsprechende Beschlussfassung am 23.02.2011 vorzunehmen.
Über die Umsetzung des Beschlusses wird die Stadtvertretung informiert. Ebenso wird zu einem späteren Zeitpunkt über die eventuelle Aufhebung des Beschlusses 25-2010-010 zu beraten sein.
