Beschlussvorlage - 25-2010-048
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung von Strom- und Gaslieferungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Petra Rahn
- Antragsteller:
- Rahn, Petra
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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14.12.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Röbel beschließt, die Beschaffung von Strom und Gas für städtische Einrichtungen im Rahmen einer gemeinsamen, elektronischen Ausschreibung auf Amtsebene durch die Fa. KUBUS (Kommunalberatung und Service GmbH -Tochtergesellschaft des Städte- und Gemeindetages M-V) durchführen zu lassen.
Der leitende Verwaltungsbeamte wird ermächtigt, die Vergabeentscheidung zu treffen und den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, den erforderlichen, gemeinsamen Vertrag der Gemeinden mit der Fa. KUBUS abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft gemäß § 21 Gemeindehaushalts-verordnung Doppik i. V. § 97 Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 1
und 2 VOL/A bzw. § 1 und 2 EGVOL/A (für europaweite Ausschreibung) verpflichtet, Waren und Dienstleistungen im Wettbewerb durch Ausschreibung zu beschaffen.
In der Vergangenheit sind Strom- und Gaspreise nur selten über Ausschreibungen beschafft worden, da bisherige Ausschreibungsverfahren sehr aufwendig waren und häufig keine günstigere Erwartung auf wirtschaftliche Preise bestand. Seit April 2010 besteht nun die Möglichkeit dazu im Rahmen einer elektronischen Ausschreibung mit elektronischer Auktion.
Die Fa. KUBUS hat diese neuen vergaberechtlichen Möglichkeiten nach §101 Abs. 6 GWB genutzt, dieses Verfahren entwickelt und bereits erfolgreich durchgeführt.
Wie auf der gemeinsamen Beratung mit der Fa. KUBUS und den Bürgermeistern am 11.11.2010 vorgestellt, hängt der Erfolg der Ausschreibung maßgeblich vom günstigen Zeitpunkt ab. Daher sollte die Ausschreibung für das Lieferjahr 2012 möglichst Anfang Januar 2011 erfolgen. Erfahrungsgemäß sind die Preise im 1. Quartal eines Jahres am günstigsten.
Kosten für die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens durch die Fa. KUBUS:
1. Grundpreis je Kunde Strom (bis 20.000 Einwohner): 1.000,00 (anteilig durch die sich beteiligenden Gemeinden bei 20 Gemeinden sind das 50,00 je Gemeinde)
2. Grundpreis je Kunde Gas: 1.500,00 (anteilig durch die sich beteiligenden Gemeinden bei 8 Gemeinden sind das 187,50 )
3. Preis je leistungsgemessene Abnahmestelle (Strom ab 100.000 KWh): 150,00
4. Preis je leistungsgemessene Abnahmestelle (Gas ab 1,5 MWh): 300,00
5. Preis für sonstige Abnahmestellen je Abnahmestelle Strom: 10,00
6. Preis für sonstige Abnahmestellen je Abnahmestelle Gas: 100,00
Sämtliche Preise gelten je Kalenderjahr und zzgl. Mehrwertsteuer und werden 2011 fällig.
Die Verwaltung verfolgt mit dieser gemeinsamen Ausschreibung neben dem wirtschaftlichen Energieeinkauf auch das Ziel, die Beschaffung von Energie in vergaberechtlich einwandfreier Form durchzuführen.
Der als Anlage beigefügte Dienstleistungsvertrag ist ein Mustervertrag der Fa. KUBUS und
Ist noch auszuhandeln. Er soll zunächst nur für ein Jahr abgeschlossen werden mit der Option auf Verlängerung.
