Beschlussvorlage - 25-2010-041
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes -Nahversorgungszentrum mit SB-Markt und Fachmarkt "Am Turnplatz"-
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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16.11.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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14.12.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
1. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nahversorgungszentrum mit
SB-Markt und Fachmarkt Am Turnplatz- gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB).
2. der Geltungsbereich für den Bebauungsplan ist im Übersichtsplan durch eine gestrichelte
Linie umgrenzt.
3. Ziel und Zweck der Planung:
- Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Schaffung der planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Errichtung eines Nahversorgungs-
zentrums mit SB-Markt (Größe ca. 800 m²) und eines Fachmarktes (Größe ca. 450 m²);
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung;
- Ordnung der Verkehrserschließung und Erschließung mit Medien der Ver- und
Entsorgung;
- Berücksichtigung umweltschützender Belange;
4. der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
5. die Beplanung des Bebauungsplangebietes, die verkehrliche Erschließung, die Erschlie-
ßung mit Medien der Ver- und Entsorgung sowie die Realisierung der Bebauung und der
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt durch den Vorhabenträger entsprechend
eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages.
6. sämtliche Kosten werden durch den Vorhabenträger getragen.
7. die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswir-
kungen durchzuführen.
8. die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen Entwurf zum städtebau-
lichen Vertrag auszuarbeiten und der Stadtvertretung zur Bestätigung vorzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vorhabenträger CONFIDIA bauen + wohnen GmbH (Sitz der Fa. in 10409 Berlin, Ost-seestraße 111) hat einen schriftlichen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens im Bereich des Turnplatzes zwischen der Bahnhofstraße und dem Arbeitsamt gestellt (siehe Übersichtsplan).
Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrecht-lichen Voraussetzungen für ein Nahversorgungszentrum, bestehend aus einem SB-Markt und einem Fachmarkt geschaffen werden. In dem Gebäude des SB-Marktes mit ca. 800 m² Verkaufsraumfläche soll die Netto Marken Discount AG & Co.KG (gegenwärtig untergebracht im Gebäude am Kreisverkehr Warener Chaussee) angesiedelt werden. Lt. der Fa. CONFIDIA gehört dieser Discounter, der eine sehr hohe Sortimentstiefe von ca. 1.400 Artikeln aufweist, zur EDEKA Gruppe. Für den geplanten Fachmarkt mit ca. 450 m² steht der Mieter noch nicht fest. Der Vorhabenträger führt gegenwärtig Mietvertragsverhandlungen mit verschiedenen Filialisten aus dem Bereich Drogerie und Haushaltswaren.
Der Stadt Röbel/Müritz entstehen für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes keine Kosten. Die Kosten für den Bauleitplanung, erforderliche Fachplanungen und Gutachten, für Ausgleichsmaßnahmen sowie für die Erschließung und Realisierung des Vorhabens werden vom Vorhabenträger übernommen. Vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan muss zwischen Vorhabenträger und Stadt ein Durchführungsvertrag über die Realisierung der geplanten Maßnahmen abgeschlossen werden.
