Beschlussvorlage - 25-2010-039
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung überplanmäßiger Ausgaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Annett Schulz
- Antragsteller:
- Schulz, Annett
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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18.11.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt überplanmäßige Ausgaben von
48.600,00 für die Finanzierung der Kinderbetreuungskosten.
Die Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben wird wie folgt abgesichert:
Mehreinnahmen Schullastenausgleich 21.400,00
Minderausgaben Grundschule 1.600,00
Minderausgaben Kreisumlage 25.600,00
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei der Planung der Kinderbetreuungskosten im Jahr 2010 wurde von der Betreuung von 225 Kindern und monatlich ca. 23.800 Kinderbetreuungskosten ausgegangen, tatsächlich werden 245 Kinder mit monatlichen Ausgaben von insgesamt durchschnittlich 27.700,00 in Kindertagesstätten betreut.
Für die Betreuung von Kindern in Tagespflege wurden 51.800,00 für die Betreuung von insgesamt 29 Kindern geplant, tatsächlich werden 37 Kinder in Tagespflege betreut (Stand: Oktober 2010). Das entspricht 53.400,00 .
Haushaltsstelle: 46410 71700 Betreuung in Einrichtungen
Plan: 285.000 Stand am 08.11.2010: 293.800 Bedarf bis 31.12.2010: 332.000
Haushaltsstelle: 46410 71710 Tagespflege
Plan: 51.800 Stand am 08.11.2010: 48.900 Bedarf bis 31.12.2010: 53.400
Die Zahlungsverpflichtung der Gemeinde ergibt sich aus dem § 20 KiföG M-V, der die Finanzierung wie folgt regelt:
Soweit der Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege nach § 2 nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 19 Abs. 1 und 2 gedeckt wird, hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, diesen in Höhe von mindestens 50 vom Hundert zu tragen.
