Beschlussvorlage - 06-2010-010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den B-Plan Nr. 68 „Gärten am Tiefwarensee“ der Stadt Waren (Müritz).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Gotthun wurde durch die Stadt Waren (Müritz) zur nachbargemeindlichen Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum B-Plan Nr. 68 „Gärten am Tiefwarensee“ der Stadt Waren (Müritz) aufgefordert.

Das Plangebiet liegt im nördlichen Stadtgebiet und weist eine Fläche von 6,3 ha auf. Die Grundstücke im Plangebiet werden seit Jahrhunderten als Gartenland genutzt. Zu Beginn waren es nur Nutzgärten. Im Laufe der Jahre wurden daraus Erholungsgärten, mit teilweiser Wohnbebauung.

Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, diesem bislang ohne bauleitplanerische Steuerung ungeregelt entstandenen Gartengebiet eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Zudem werden durch die Planung weitere illegale und landschaftsunverträgliche Nutzungen im Uferbereich verhindert.

 

Die planungsrechtlichen Belange der Gemeinde Gotthun werden durch den B-Plan Nr. 68 „Gärten am Tiefwarensee“ der Stadt Waren (Müritz) nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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