Beschlussvorlage - 25-2010-034
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsbeschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Röbel/Müritz "Tourismusgebiet An der Müritz - Teilgebiet IIIa"
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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06.09.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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28.09.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zum
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Röbel/Müritz
„Tourismusgebiet An der Müritz –Teilgebiet IIIa“ sowie die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 18
vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung Röbel/Müritz mit folgendem
Ergebnis geprüft:
(siehe beiliegende Anlage zum Abwägungsbeschluss)
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vorentwurf mit Stand Mai 2010 bildete die
Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der
sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Die Behörden
wurden zur Stellungnahme aufgefordert. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit
sich im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 17.06.2010 über die Ziele und
Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen zu informieren und die Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung wahrzunehmen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Tourismusgebiet An der
Müritz –Teilgebiet IIIa“ der Stadt Röbel/Müritz hat vom 26.07.2010
bis einschließlich 27.08.2010 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert.
Durch die Bürger wurden während der Informationsveranstaltung und der öffentlichen
Auslegung keine Anregungen vorgetragen.
Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch sind die öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die vorgetragenen
Anregungen der Behörden und sonstigen TöB sind im beiliegenden
Abwägungsmaterial zusammengestellt. Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
