Beschlussvorlage - 25-2010-031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt  zur Erhaltung der gymnasialen Bildung am Standort Röbel/Müritz den Antrag auf Übernahme der Schulträgerschaft für die Kooperative Gesamtschule Röbel/Müritz gemäß § 104 (3) Schulgesetz M-V  mit Schuljahr 2013/2014 zu stellen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, auf der Grundlage des sich in der Anlage 1 befindlichen Entwurfes einer Verwaltungsvereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft die Verhandlungen mit der Landrätin zu führen und die Vereinbarung abzuschließen.

 

Über Vereinbarungen mit den Gemeinden des Schuleinzugsbereiches der Kooperativen Gesamtschule oder in anderer geeigneter Weise muss dafür Sorge getragen werden, dass sich diese Gemeinden an der Finanzierung der Kooperativen Gesamtschule in Anlehnung an den Schulkostenbeitrag zuverlässig und nachhaltig beteiligen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hat sich mit den Beschlüssen 25-2009-067 vom 15.12.2009 und

25-2010-029 vom 29.06.2010 zur

  • Einrichtung einer Kooperativen Gesamtschule in Röbel/Müritz
  • Übernahme der Schulträgerschaft dieser sonst lt. § 103 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz M-V in Trägerschaft des Landkreises befindlichen Schule

bekannt.

Sie bekennt sich damit ausdrücklich und nachhaltig als Grundzentrum für den Erhalt gymnasialer Bildung in ihrer Stadt und ihrem Umland.

Zur Unterstützung ihres Anliegens geht die Stadt davon aus, dass alle Gemeinden im Schuleinzugsbereich der kooperativen Gesamtschule ihren Beitrag zur Finanzierung dieser Einrichtung leisten und anstelle des gesetzlich geregelten Schulkostenbeitrages diesen in gleicher Weise und gleicher Höhe auf vertraglicher Basis an die Stadt Röbel/Müritz erstatten.

Nur so ist die Leistungsfähigkeit der Stadt Röbel/Müritz als Schulträger der Kooperativen Gesamtschule zu sichern.

 

 

 

 

 

Mit Bescheid vom 28.Juli 2010 – Änderung der Schulstruktur - (Anlage 2) wird die Änderung der Schulstruktur wie folgt genehmigt:

  1. Die Regionale Schule am Gotthunskamp in Röbel wird beginnend mit dem Schuljahr 2010/11 durch jahrgangsweises Auslaufen aufgehoben. Die endgültige Aufhebung wird gesondert beschieden.
  2. Organisatorisch verbunden mit der Regionalen Schule Röbel erfolgt beginnend mit den Jahrgangsstufen 5 und 7 im Schuljahr 2010/11 der Aufbau einer Kooperativen Gesamtschule.

 

Nach § 103 Abs. 2 Schulgesetz M-V sind Landkreise und kreisfreie Städte – hier der Landkreis Müritz - Schulträger u.a. für Gesamtschulen. Die Finanzierung dieser in Schulträgerschaft des Landkreises befindlichen Schulen erfolgt anteilig aus der Kreisumlage.

 

Gemäß § 104 Abs. 3 kann einer kreisangehörigen Gemeinde auf ihren Antrag vom Landkreis die Schulträgerschaft u.a. für eine Gesamtschule übertragen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Gemeinde auf Dauer die Leistungsfähigkeit zur Unterhaltung der Schule besitzt und der Standort den Zielen der Schulentwicklungsplanung entspricht. (Entfallen die Voraussetzungen für die Übernahme einer Schule durch die kreisangehörige Gemeinde, so kann die Gemeinde die Übertragung der Schulträgerschaft auf den Landkreis verlangen.) Eine Finanzierung aus der Kreisumlage entfällt in diesem Fall. Auch die gesetzliche Grundlage zur Erhebung von Schulkostenbeiträgen nach § 115 Abs. 1 entfällt bei Übertragung der Kooperativen Gesamtschule auf die Stadt Röbel/Müritz.

 

Zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Stadt Röbel/Müritz als Schulträger der Kooperativen Gesamtschule ist der Landkreis als Träger der Schülerbeförderung nach § 113 SchulG M-V  bereit, der Stadt Röbel/Müritz jährlich den Ersparnisbetrag für Schüler des gymnasialen Zweiges der Kooperativen Gesamtschule zu überweisen.

Einer der Stadt durch den Landkreis übergebenen Modellrechnung (Anlage 3) wird sich dieser Betrag bei Übernahme der Schulträgerschaft durch die Stadt auf etwa 230 T€ – 240 T€ belaufen.

 

Den Empfehlungen der Lenkungsgruppen der Regionalen Schule und des Juliot-Curie-Gymnasiums folgend, ist der Sitz der künftigen Kooperativen Gesamtschule die auslaufende Regionale Schule am Gotthunskamp, Gotthunskamp 13, 17207 Röbel/Müritz, die in der Namensführung folgende Präzisierung erhält: 

 

Schule am Gotthunskamp Röbel/Müritz

- Verbundene Regionale Schule und Gymnasium -

 

Die Einrichtung der Kooperativen Gesamtschule am Gotthunskamp schafft gleichzeitig verbesserte Lehr- und Lernbedingungen für die Grundschule auf dem Gildekamp.

Erhebliche finanzielle Belastungen entstehen durch den Umzug der Schulen, durch erforderliche Renovierungen in den Schulgebäuden und vor allem durch die Errichtung neuer Schulkabinette in der Schule am Gotthunskamp.

 

Alternative:

Lehnt die Stadt Röbel/Müritz die Schulträgerschaft für die Kooperative Gesamtschule ab, ist der Landkreis nicht bereit, diese Trägerschaft langfristig aufrecht zu erhalten.

Am Gymnasium Waren ist soviel Kapazität frei, dass über diese kreisliche Einrichtung die gymnasiale Bildung auch für die Schüler aus dem großen Röbeler Einzugsbereich gesichert werden kann.

Damit entstehen dann insbesondere für die Schüler aus den entfernt liegenden Dörfern  Schulwege, die es Schülern aus zeitlichen bzw. finanziellen Gründen unmöglich machen werden, diesen Bildungsgang einschlagen zu können.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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