Beschlussvorlage - 25-2010-035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.2004 (GVOBl. M-V 2004, S. 205) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719) beschließt die Stadtvertretung Röbel/Müritz die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Tourismusgebiet An der Müritz –Teilgebiet IIIa“ in der Fassung vom September 2010, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.

2.Die zusammen mit der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Tourismusgebiet An der Müritz –Teilgebiet IIIa“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom September 2010 werden nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 729) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.2004 (GVOBl. M-V 2004, S. 205) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719) als Satzung beschlossen.

3.Die Begründung wird gebilligt.

4.Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Röbel/Müritz „Tourismusgebiet An der Müritz –Teilgebiet IIIa“ ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den  Bebauungsplan Nr. 18 „Tourismusgebiet An der Müritz –Teilgebiet IIIa“ mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die erforderlichen Verfahrensschritte im Aufstellungsverfahren zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Röbel/Müritz „Tourismusgebiet An der Müritz –Teilgebiet IIIa“ wurden abgearbeitet. Der auf Grund der Beschlüsse der Stadtvertretung vom 23.03.2010, Beschluss Nr. 25-2010-003, und vom 29.06.2010, Beschluss Nr. 25-2010-021, notwendige städtebauliche Vertrag, ist inzwischen durch die Stadt Röbel/Müritz und den

 

Vorhabenträgern unterzeichnet worden. Mit dem Beschluss der Stadtvertretung über den Bebauungsplan als Satzung wird das Aufstellungsverfahren abgeschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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