Beschlussvorlage - 25-2010-032
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsbeschluss über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Ferienhausgebiet Teilbereich II im Tourismusgebiet "An der Müritz" der Stadüritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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06.09.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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28.09.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Satzung über
die 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 17 für
das Ferienhausgebiet Teilbereich II im Tourismusgebiet
„An der Müritz“
der Stadt Röbel/Müritz vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und
der sonstigen Träger
öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung Röbel/Müritz mit
folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe beiliegende Anlage zum
Abwägungsbeschluss)
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange,
die Anregungen erhoben haben,
von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis
zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17
für das Ferienhausgebiet Teilbereich II im Tourismusgebiet „An der
Müritz“ der Stadt Röbel/Müritz mit Stand Juni 2010 hat vom 26.07.2010 bis
einschließlich 27.08.2010 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert.
Durch die Bürger wurden während der öffentlichen Auslegung keine
Anregungen vorgetragen.
Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die vorgetragenen Anregungen der Behörden und sonstigen TöB sind im beiliegenden Abwägungsmaterial zusammengestellt. Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
