Beschlussvorlage - 06-2010-009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die 1. Änderung des B-Planes Nr. 17 „Ferienhausgebiet Teilbereich II im Tourismusgebiet An der Müritz“ der Stadt Röbel/Müritz.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

2004 / 2005 wurde durch die Aufstellung des B-Planes Nr. 17 für das Teilgebiet nördlich der Seebadstraße am Weg „Unter den Kiefern“ Baurecht geschaffen. Die Planung beinhaltete den Abbruch der vorhandenen Ferienanlage und eine Bebauung mit neuen Ferienhäusern. Die zu diesem Zeitpunkt von einem Vorhabenträger geplante Ferienhausbebauung wurde dem Bebauungsplan zu Grunde gelegt. Das geplante Vorhaben wurde bisher nicht umgesetzt.

Der Teilbereich IIb wurde von Investoren erworben, für den Teilbereich IIa liegt optional ein Kaufantrag vor. Die Käufer beabsichtigen die Anpassung der Erschließung und der Bauflächen nach ihrem speziellen Konzept. Somit ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Die Stadtvertretung hat beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 17 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden soll. Die geplante Änderung ist gering, die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Es sollen die inneren Erschließungswege neu angeordnet und in Abhängigkeit davon die Grundstücks- bzw. Baufeldzuschnitte geändert werden.

 

Durch die 1. Änderung des B-Planes Nr.17 „Ferienhausgebiet Teilbereich II im Tourismusgebiet An der Müritz“ der Stadt Röbel/Müritz werden die planungsrechtlichen Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht berührt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

Loading...