Beschlussvorlage - 06-2010-008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen  der Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waren (Müritz).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Gotthun wurde durch die Stadt Waren (Müritz) zur nachbargemeindlichen Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waren (Müritz) aufgefordert.

Die Stadt Waren (Müritz) verfügt seit Februar 2006 über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Er weist für den Änderungsbereich ein sonstiges Sondergebiet – Gebiet für Fremdenverkehr aus. Die Stadt plant in diesem Teilbereich die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Piratenland Warenshof“. Durch diese Planung soll die Errichtung von Solaranlagen ermöglicht werden. Mit der Änderung wird ein sonstiges Sondergebiet – Gebiete für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien dargestellt. Gemäß § 8 BauGB sind B-Pläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, somit ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die 1. Änderung des B- Planes Nr. 20 „Piratenland Warenshof“ erfolgt im Parallelverfahren.

 

Durch die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waren (Müritz) werden planungsrechtliche Belange der Gemeinde Gotthun nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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