Beschlussvorlage - 06-2010-006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 18 “Tourismusgebiet An der Müritz – Teilgebiet IIIa“ (Stand Mai 2010) der Stadt Röbel/Müritz.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat die Aufstellung des B-Planes Nr. 18 beschlossen. Durch den B-Plan soll Baurecht für die Errichtung eines Ferienhausgebietes und touristischer Infrastruktureinrichtungen an der Seebadstraße geschaffen werden.

Das Gelände (ca. 3 ha) soll nach § 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als „Sondergebiet, das der Erholung dient“ im Bebauungsplan festgesetzt werden. Der B-Plan wird aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Durch den Inhalt des B-Planes Nr. 18 „“Tourismusgebiet An der Müritz – Teilgebiet IIIa“ der Stadt Röbel/Müritz werden die planungsrechtlichen Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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