Beschlussvorlage - 06-2010-005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt die Jahresrechnung 2009, einschließlich der Haushaltsüberschreitungen und entlastet den Bürgermeister von der Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2009.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Laut § 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg/Vorpommern

(KV M-V) beschließt die Gemeindevertretung die Jahresrechnung 2009 und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2009.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

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