Beschlussvorlage - 25-2010-027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

1.      Der im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB erarbeitete Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Ferienhausgebiet Teilbereich II im Tourismusgebiet „An der Müritz“ der Stadt Röbel/Müritz (Stand 06/2010) mit der dazugehörigen Begründung (Stand 06/2010) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.      Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Trägern sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.                                                                                                                 Die Beteiligung der von der Bebauungsplanänderung betroffenen Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfes der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Ferienhausgebiet Teilbereich II im Tourismusgebiet „An der Müritz“ einschließlich Begründung.
Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.      Die Beteiligung der von der Bebauungsplanänderung betroffenen Behörden und Trägern sonstiger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

4.      Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 6 Abs. 5b Satz 3) und Überwachung (§ 4c) abgesehen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 23.03.2010 den Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Ferienhausgebiet Teilbereich II im Tourismusgebiet „An der Müritz“ gefasst. Ebenfalls wurde beschlossen, dass das Änderungsverfahren im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchzuführen ist. Nunmehr sollen auf der Grundlage des erarbeiteten Entwurfes der Änderung des Bebauungsplanes, als nächste durchzuführende Verfahrensschritte die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der von der Änderung betroffenen Behörden und Trägern sonstiger öffentlicher Belange erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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