Beschlussvorlage - 25-2010-017
Grunddaten
- Betreff:
-
Örtliche Bauvorschrift der Stadt Röbel/Müritz gemäß
§ 86 Landesbauordnung M-V für Um-, Erweiterungs- und Neubauten
sowie sonstige bauliche Veränderungen im historischen Innenstadtbereich
-Baugestaltungssatzung ?Bereich Innenstadt?-
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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01.06.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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29.06.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt gem. § 86 Landesbauordnung M-V zum
Schutz und für die zukünftige Gestaltung
des Stadtbildes der historischen Innenstadt, das
von besonderer geschichtlicher,
architektonischer und städtebaulicher Bedeutung ist, die
in der Anlage enthaltene Baugestaltungssatzung
„Bereich Innenstadt“ Röbel/Müritz.
2. Der Geltungsbereich
der Baugestaltungssatzung ist in dem als Anlage zur Satzung ent-
haltenen Lageplan gekennzeichnet.
3. Die Satzung gilt
für Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie sonstige bauliche Verände-
rungen, die das äußere Erscheinungsbild von
Gebäuden oder Bauteilen berühren.
4. Die
Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt gleichzeitig die Aufhebung der bisher
gelten-
den Baugestaltungssatzung in der Fassung
des Beschlusses 97/016 der Stadtvertretung
Röbel/Müritz vom 29.04.1997
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die historische
Innenstadt von Röbel/Müritz ist von erhaltenswerter Eigenart sowie von be-sonderer
geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Die Stadtvertretung
Röbel/Müritz hatte sich deshalb bereits in der Vergangenheit im Rahmen der am
29.04.1997 beschlossenen Baugestaltungssatzung das Ziel gesetzt, das Stadtbild
der historischen Innenstadt vor Verunstaltungen zu schützen, zu pflegen und
behutsam wei-ter zu entwickeln.
Mit dieser Satzung
wird nun schon über 10 Jahre als Grundlage bei Stellungnahmen zu Bau-anträgen
und bei der Erteilung von Sanierungsgenehmigungen von Bauvorhaben gearbeitet.
Die bisherige Entwicklung bei der Gestaltung der historischen Innenstadt hat
gezeigt, dass diese Satzung grundsätzlich einen wertvollen und unverzichtbaren
Bestandteil beim Erhalt der städtebaulichen Eigenart der historischen
Innenstadt darstellt.
Jedoch hat sich bei
der Arbeit mit der Satzung und den hierbei gewonnenen Erkenntnissen auch
gezeigt, dass vereinzelt die Anwendung und Umsetzung von Festsetzungen in der
Praxis Probleme aufzeigt und auch zu unbeabsichtigten Härten führen kann.
Nunmehr war es deshalb sinnvoll, die Satzung in einzelnen Details und
Bestimmungen anzupassen und zu überarbeiten. Gleichzeitig müssen die
Weiterentwicklungen im Bauhandwerk und bei den Baumaterialien in den
Festsetzungen mit in Betracht gezogen werden.
Im Bauausschuss
wurde die Überarbeitung der Baugestaltungssatzung mehrmals beraten. Die Hinweise
und Anregungen des Bauausschusses zu den Festsetzungen sind in die neue Satzung
mit eingeflossen.
Die neue Satzung
entspricht nach wie vor der städtebaulichen und sanierungsrechtlichen
Zielstellung, den historischen Charakter der Innenstadt zu erhalten und dort wo
erforderlich wieder herzustellen. Gleichzeitig wurde aber verstärkt darauf
geachtet, dass sich die Fest-setzungen auf das im Interesse der Allgemeinheit
erforderliche Maß beschränken. Auch trägt die überarbeitete Satzung verstärkt
sowohl den Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen als auch
den Ansprüchen an ein zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten in der Innenstadt
Rechnung.
Mit der
Bekanntmachung und Inkraftsetzung der hier zu beschließenden überarbeiteten Baugestaltungssatzung
wird gleichzeitig die alte Satzung außer Kraft gesetzt.
