Beschlussvorlage - 25-2010-017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt gem. § 86 Landesbauordnung M-V zum

    Schutz und für die zukünftige Gestaltung des Stadtbildes der historischen Innenstadt, das

    von besonderer geschichtlicher, architektonischer und städtebaulicher Bedeutung ist, die

    in der Anlage enthaltene Baugestaltungssatzung „Bereich Innenstadt“ Röbel/Müritz.

 

2. Der Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung ist in dem als Anlage zur Satzung ent- 

    haltenen Lageplan gekennzeichnet.

 

3. Die Satzung gilt für Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie sonstige bauliche Verände-  

    rungen, die das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden oder Bauteilen berühren.

 

4. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt gleichzeitig die Aufhebung der bisher gelten-  

    den Baugestaltungssatzung in der Fassung des Beschlusses 97/016 der Stadtvertretung  

    Röbel/Müritz vom 29.04.1997

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die historische Innenstadt von Röbel/Müritz ist von erhaltenswerter Eigenart sowie von be-sonderer geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz hatte sich deshalb bereits in der Vergangenheit im Rahmen der am 29.04.1997 beschlossenen Baugestaltungssatzung das Ziel gesetzt, das Stadtbild der historischen Innenstadt vor Verunstaltungen zu schützen, zu pflegen und behutsam wei-ter zu entwickeln.

Mit dieser Satzung wird nun schon über 10 Jahre als Grundlage bei Stellungnahmen zu Bau-anträgen und bei der Erteilung von Sanierungsgenehmigungen von Bauvorhaben gearbeitet. Die bisherige Entwicklung bei der Gestaltung der historischen Innenstadt hat gezeigt, dass diese Satzung grundsätzlich einen wertvollen und unverzichtbaren Bestandteil beim Erhalt der städtebaulichen Eigenart der historischen Innenstadt darstellt.

Jedoch hat sich bei der Arbeit mit der Satzung und den hierbei gewonnenen Erkenntnissen auch gezeigt, dass vereinzelt die Anwendung und Umsetzung von Festsetzungen in der Praxis Probleme aufzeigt und auch zu unbeabsichtigten Härten führen kann. Nunmehr war es deshalb sinnvoll, die Satzung in einzelnen Details und Bestimmungen anzupassen und zu überarbeiten. Gleichzeitig müssen die Weiterentwicklungen im Bauhandwerk und bei den Baumaterialien in den Festsetzungen mit in Betracht gezogen werden.

Im Bauausschuss wurde die Überarbeitung der Baugestaltungssatzung mehrmals beraten. Die Hinweise und Anregungen des Bauausschusses zu den Festsetzungen sind in die neue Satzung mit eingeflossen.

Die neue Satzung entspricht nach wie vor der städtebaulichen und sanierungsrechtlichen Zielstellung, den historischen Charakter der Innenstadt zu erhalten und dort wo erforderlich wieder herzustellen. Gleichzeitig wurde aber verstärkt darauf geachtet, dass sich die Fest-setzungen auf das im Interesse der Allgemeinheit erforderliche Maß beschränken. Auch trägt die überarbeitete Satzung verstärkt sowohl den Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen als auch den Ansprüchen an ein zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten in der Innenstadt Rechnung.

Mit der Bekanntmachung und Inkraftsetzung der hier zu beschließenden überarbeiteten Baugestaltungssatzung wird gleichzeitig die alte Satzung außer Kraft gesetzt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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