Beschlussvorlage - 25-2010-010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, ihren Geschäftsanteil am Stammkapital der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz  in Höhe von 0,14 % an den Landkreis Müritz ohne Wertausgleich zu übertragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Röbel/Müritz ist Gesellschafter der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz  mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 357,90 €, dies entspricht ca. 0,14 % des Stammkapital der Gesellschaft von 255.645,94 €.

Die Gesellschafterversammlung hat am 03.02.2010 beschlossen, den Kreis der Gesellschafter  auf die Landkreise Mecklenburg-Strelitz, Müritz, Demmin und Uecker-Randow sowie die Städte Neubrandenburg und Neustrelitz zusammenzufassen. Entsprechend eines zu ändernden Gesellschaftervertrages sollen damit die Geschäftsanteile den jeweiligen Landkreisen übertragen werden. Weiterhin bleiben die Städte Neubrandenburg und Neustrelitz Hauptgesellschafter.

 

Der Wirtschaftsplan sieht für das Jahr 2010 einen Gesamtbetriebskostenzuschuss von 3.904.000 € vor. Da der Gesellschaftervertrag nicht regelt, welcher Gesellschafter zu welchen Teilen zum Ausgleich der Betriebskosten verpflichtet ist, hat die Stadt Neubrandenburg erstmalig im Haushaltsplan 2010 eine Reduzierung des Zuschusses um ca. 980.200 € gegenüber dem Vorjahr vorgenommen. Dies hat die GmbH vor große Liquiditätsprobleme gestellt. Die bisher fehlenden Festlegungen zur verbindlichen Finanzierung der Theater und Orchester GmbH sollen im neuen Gesellschaftervertrag  geregelt werden.

Die Stadt Röbel/Müritz hat bis zum Jahr 2009 einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 2.137,00 € an die GmbH gezahlt. Für das Jahr 2010 hat die Stadt Röbel/Müritz der GmbH mitgeteilt, dass aufgrund der finanziellen Lage der Stadt, dieser Zuschuss nicht gezahlt mehr werden kann. Entsprechend dem Anteil an der GmbH müsste die Stadt einen Zuschuss von  5.465,60 € (Grundlage ist der geplante Gesamtzuschussbedarf) jährlich zahlen.

Bei der Übertragung des Anteils an den Landkreis ohne Wertausgleich verzichtet die Stadt auf einen Ausgleich des eingezahlten Stammkapitals in Höhe von 357,90 €.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

   ---

 

 

 

 

Verzicht auf Stammeinlage

357,90 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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