Beschlussvorlage - 25-2010-009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz erteilt ihr gemeindlichen Einvernehmen zu dem beiliegenden Leistungsvertrag (Anlage) nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) vom 29. Januar 2010 mit Gültigkeit ab 01. Januar 2010, zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „Dat Röwelsche Görnhus“, Bahnhofstraße 13, 17207 Röbel/Müritz, der Schulz & Kuchenbecker GbR, Bahnhofstraße 13, 17207 Röbel/Müritz und dem Landkreis Müritz als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vertreten durch die Landrätin, Zum Amtsbrink 2 in 17192 Waren (Müritz).

 

Die Stadt Röbel/Müritz beteiligt sich in Höhe von 50 % an den ausgewiesenen Kosten der Anlage 4 Spalte 6 des Leistungsvertrages ab Vertragsbeginn.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 16 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) vom 01. April 2004 soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Landkreis Müritz, Leistungsverträge über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen nach den §§ 78 b bis 78 c des Achten Buches Sozialgesetzbuch oder vergleichbaren Vereinbarungen im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird oder werden wird, abschließen. Mit den Verträgen werden leistungsbezogene Entgelte der jeweiligen Tageseinrichtung festgelegt.

Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wird im § 20 KiföG M-V wie folgt geregelt:

„Soweit der Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege nach § 2 nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 19 Abs. 1 und 2 gedeckt wird, hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, diesen in Höhe von mindestens 50 vom Hundert zu tragen.“

 

Betreuungsverhältnis                            WSA                                      EB

                                                           bis 12/09         ab 01/10          bis 12/09         ab 01/10

Hort     Ganztagsbetreuung                  68,72 €            82,76 €            68,72 €            82,76 €

             Teilzeitbetreuung                     32,80 €            39,82 €            32,80 €            39,82 €

           

WSA - Wohnsitzgemeindeanteil

EB     - Elternbeitrag                                                                             

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Hhst.

4641.7170

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

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