Beschlussvorlage - 25-2010-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Ferienhausgebiet Teilbereich II im Tourismusgebiet "An der Müritz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anke Wedler
- Antragsteller:
- Wedler, Anke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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23.02.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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23.03.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die
Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Ferienhausgebiet Teilbereich II im
Tourismusgebiet „An der Müritz“ im Rahmen eines vereinfachten
Verfahrens nach § 13 BauGB.
2. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
3. Ziel und Zweck der
Planung
Überprüfung bzw. Anpassung der Größe des Geltungsbereiches;
Überprüfung und Anpassung der zulässigen Nutzungen;
Überprüfung und Anpassung der Verkehrserschließung und Erschließung des Gebietes
mit Medien der Versorgungsträger;
4. Die
Kostenübernahme durch die Investoren ist in einem städtebaulichen Vertrag nach
§ 11 BauGB zu regeln.
5. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
6. Gleichzeitig erfolgt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 25-2008-47, in welchem eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 beschlossen wurde, da hierfür die Grundlage entfallen ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die vielfältigen Bemühungen den Teilbereich II (nochmals untergliedert
in Teilbereich II a und II b) im Tourismusgebiet als Ganzes zu
vermarkten, haben bisher leider nicht zu einem konkreten Ergebnis geführt.
Aktuell liegt ein Kaufantrag für die Grundstücke des Teilbereiches IIb,
optional zusätzlich für den Teilbereich IIa vor.
Die Antragsteller beabsichtigen die Anpassung der Erschließung und der
Bauflächen nach ihrem speziellen Konzept. In Abstimmung mit der Kreisplanung
des Landkreis Müritz ist die Änderung des Bebauungsplanes teilweise notwendig.
Hierzu ist die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB möglich.
Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes übernehmen die Antragsteller.
Die Regelungen zur Kostenübernahme sollen in einem städtebaulichen Vertrag nach
§ 11 BauGB geregelt werden.
Die geplanten Änderungen des Teilbereiches IIb umfassen im Wesentlichen:
-
Ausführung der Erschließungsstraße von der
Seebadstraße nur bis zur Einmündung der inneren Erschließung des Teilbereiches
IIb
-
Erschließung der westlichen Grundstücke des
Teilbereiches IIb über Stichstraßen
-
Optimierung der Einzelgrundstücksflächen durch
Änderung der Baugrenzen nach den Vorstellungen der Investoren.
